Sorgt für Wirbel: Die RTL-Reihe Die geschmacklose Werbung, mit der ProSieben im vergangenen Jahr für den Start der Serie "Fringe" geworben hat, wurde von der Kommission für Jugendmedienschutz mit einem Bußgeld belegt. Im März hatte ProSieben im Vorfeld einiger Werbepausen mit einer gefakten Nachrichtensondersendung, die von Nachrichtenmoderator Michael Marx präsentiert wurde, für das Format getrommelt. Der als Programmwerbung gemeinte Trailer war als solcher nur schwer zu erkennen und sorgte für Verunsicherung unter den Zuschauern. In dem Trailer wurde unter anderem eine auf den ersten Blick blutüberströmte Leiche gezeigt.

In ihrem Bericht über Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die im vierten Quartal 2009 festgestellt wurden, teilt die KJM mit, dass die Trailer gegen das Jugendmedienschutzgesetz verstoßen, da sie geeignet gewesen seien, Kinder unter 12 Jahren in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen. Die Trailer waren unter anderem im Vorabendprogramm zu sehen. Die Nachrichten-Fakes, die Inhalte der Mysterie-Serie aufgriffen, kommen den Sender neben dem Imageschaden allerdings nicht allzu teuer zu stehen. Auch wenn letztlich die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg über die Höhe des Bußgelds zu befinden hat, dürfte sich die Summe im Bereich um die 3.500 Euro bewegen, teilt die KJM auf Nachfrage mit. Desweiteren wird der Trailer, wie auch Programmhinweise für die Serien "Lost" und "Die Tudors" mit einer offiziellen Beanstandung geahndet.
 

 
Verstöße haben die Medienwächter auch in der RTL-Doku "Erwachsen auf Probe" gefunden, die im vergangenen Jahr bei RTL für mächtig Wirbel gesorgt hat. Die Kommission für Jugendmedienschutz kritisiert zwei Szenen einer Ausgabe der Sendung, da sie geeignet gewesen seien, Kinder und Jugendliche, die jünger sind als 16 Jahre, in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen.

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Das RTL-Format wird allerdings nicht für das kritisiert, was im vergangenen Frühjahr für einen Sturm der Entrüstung sorgte. Die Auftaktfolgen, in denen Jugendlichen Kleinkinder zur Betreuung übergeben wurden, waren aus Jugendschutzsicht unbedenklich. In Folge acht allerdings war zu sehen, wie ein 13- und ein 15-jähriger Teenager, die unter die Aufsicht der ebenfalls jugendlichen Protagonisten gestellt wurden, rauchten, bzw. andeutungsweise Bier tranken. Dies stellt einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar. Zudem hätten die Jugendlichen Test-Eltern die persönlichen Grenzen ihrer jugendlichen Schützlinge mehrfach "in drastischer Weise" überschritten, was laut KJM auf jugendliche Zuschauer desorientierend wirken könnte.

Auch wenn die KJM die Darstellung kritisiert, so wird keine weitere Maßnahme folgen. Der Grund: Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen hat die Szenen formal korrekt freigegeben, da sie zu einer anderen Bewertung als die KJM gekommen war. Gleiches gilt für die Sendung "Extrem schön - Endlich ein neues Leben", die bei RTL II im Hauptabendprogramm zu sehen war. Hier wurden Schönheitsoperationen ausschließlich positiv dargestellt, was die KJM kritisch sieht. "Eine Entwicklungsbeeinträchtigung kann nicht ausgeschlossen werden, wenn Schönheits-OPs als einzige Lösung zur Steigerung des Selbstwertgefühls dargestellt werden", so das Gremium in seinem Bericht.

Mit "We are familiy" von ProSieben wurde ein weiteres Doku-Format von den Jugenschützern abgewatscht. Bei zwei Ausgaben der Sendung wurde kritisiert, dass das Geldverdienen durch Zurschaustellung des nackten Körpers als Normalität dargestellt wurde. Bei einer Wiederholung einer "Big Brother"-Ausgabe im Tagesprogramm von Viva wurde zudem eine Duschszene bemängelt, deren Schnitt ausschließlich auf die Brüste der duschenden Frauen abstellte. Bei beiden Formaten sah die KJM eine Gefahr einer Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter 12 Jahren.

Darüber hinaus stellte die KJM im vierten Quartal 2009 Verstöße gegen den Jugendmedienschutz wegen der Gefahr einer Entwicklungsbeeinträchtigung bei je einem Programmtrailer von Premiere (jetzt Sky) fest. Ebenso bei einer Folge der ProSieben-Serie "Cold Case", Spielfilmen bei ProSieben und Anixe, einer Dokumentation bei Discovery Geschichte, dem Videoclip "Don't leave me" von Pink, der bei MTV im Tagesprogramm zu sehen war, und einer Klingeltonwerbung, die bei RTL II im Tagesprogramm lief. In einem Erotik-Clip, der im Nachtprogramm des DSF zu sehen war, stellte man einen Verstoß gegen das Pornographieverbot fest.