In seiner aktuellen Programmgestaltung ist das audiovisuelle Angebot Primetime nicht länger zulassungsfreier Mediendienst, sondern zulassungspflichtiger Rundfunk. Zu dieser Feststellung kam jetzt eine Prüfung des Angebots durch die Medienanstalt Hamburg/Schlewsig-Holstein (MA HSH), wie man am Mittwoch mitteilt. Schlechte Neuigkeiten für den durch seine fragwürdigen Programmangebote schon legendär gewordenen Fernsehmacher Thomas Hornauer.
Nachdem die österreichischen Medienwächter mit erheblicher Verspätung und erst Monate nach ersten Hinweisen in den vergangenen Wochen dann doch aktiv geworden sind und die österreichische TV-Lizenz für den Fernsehsender Kanal Telemedial entzogen haben, weil das Programm ausschließlich in Deutschland produziert wurde, hatte Hornauer das als Mediendienst angemeldete Programm Primetime als Plattform zur weiteren Ausstrahlung des Programms von Kanal Telemedial genutzt.
Bei der MA HSH hat man recht zügig reagiert und inzwischen über mehrere Sendetage hinweg das Programm von Primetime aufgezeichnet und ausgewertet. Und das Ergebnis der Medienwächter aus dem hohen Norden: Was dort über einen Mediendienst verbreitet wird, ist Rundfunk. Und da Primetime nicht über die für ein Rundfunkprogramm erforderliche Zulassung verfügt, hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein die Veranstalterin von Primetime, Hornauers Firma b2c.tv GmbH & Co. KG in Ludwigsburg, aufgefordert, umgehend die Verbreitung von unterhaltenden und beratenden Live-Programminhalten bei Primetime einzustellen.
Ob man in Ludwigsburg dieser Aufforderung nachkommen wird? Am Mittwoch zumindest will sich bei dem Unternehmen b2c.tv GmbH & Co. KG niemand zu dem Thema äußern. Sollte man der Aufforderung der MA HSH allerdings nicht nachkommen, wird man dort die für Primetime erteilte Unbedenklichkeitsbestätigung aufheben und ein Verfahren nach § 20 Abs. 2 RStV einleiten, um die nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags erforderliche einvernehmliche Feststellung der Landesmedienanstalten, dass es sich bei Primetime um Rundfunk handelt, herbeizuführen.
Wie lange das gegebenenfalls dauern würde, ist unklar. Sollte es zu dieser einvernehmlichen Feststellung kommen, müsste Hornauers b2c.tv GmbH & Co. KG unverzüglich einen Zulassungsantrag für eine Rundfunklizenz stellen oder innerhalb von drei Monaten den Mediendienst Primetime wieder so anbieten, dass das Angebot nicht mehr dem Rundfunk zuzuordnen ist. Vorerst also könnte Hornauer sein fragwürdiges Programm ungestört bis mind. Herbst weiterverbreiten.
Wie lange das gegebenenfalls dauern würde, ist unklar. Sollte es zu dieser einvernehmlichen Feststellung kommen, müsste Hornauers b2c.tv GmbH & Co. KG unverzüglich einen Zulassungsantrag für eine Rundfunklizenz stellen oder innerhalb von drei Monaten den Mediendienst Primetime wieder so anbieten, dass das Angebot nicht mehr dem Rundfunk zuzuordnen ist. Vorerst also könnte Hornauer sein fragwürdiges Programm ungestört bis mind. Herbst weiterverbreiten.