Dieses Fettnäpfchen ist selbst für „Bild“ ungewöhnlich groß und offensichtlich: Am Dienstagmorgen um 6.49 Uhr richtete Kai Diekmann, Chefredakteur des Boulevardblatts, über seinen persönlichen Twitter-Account eine Frage an das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Es ging dabei um den im Januar zuerst vom „Spiegel“ berichteten Sieg von Herbert Grönemeyer gegen „Bild“ in der Frage eines veröffentlichten Videos von Grönemeyers emotionalen Aufeinandertreffen mit Fotografen am Köln-Bonner Flughafen. Einem Screenshot dieses Berichts stellt Diekmann in seinem Tweet ein Foto eines „Spiegel“-Bericht über die sehr unterschiedlichen Haltungen deutscher Gerichte in dieser Frage gegenüber. Bis jetzt wäre dies noch ein weitgehend belangloser Tweet, wenn da nicht noch ein drittes Foto gewesen wäre: Das eines Beschlusses des Landgerichts Köln. Zu lesen ist dort die komplette Adresse von Herbert Grönemeyer.
Der erste Tweet von Kai Diekmann - mit der hier nur von uns unlesbar gemachten Adresse
Es folgten am Morgen unmittelbar verblüffte und empörten Nachfragen via Twitter, ob der „Bild“-Chefredakteur hier mal eben kurzerhand die private Adresse des bekanntlich in London lebenden Herbert Grönemeyer veröffentlicht habe. Ein Abgleich der veröffentlichten Adresse mit Google Street View führt zu einem vergleichsweise unscheinbaren, schmalen Haus in einem für die britische Hauptstadt typischen Straßenzug. Einige Stunden blieb dieser Tweet unverändert im Netz. Am Vormittag wurde er dann gelöscht und um 10.19 Uhr veröffentlichte Diekmann noch einmal auf den Wortlaut genau den gleichen Tweet - allerdings diesmal mit geschwärzter Adresse von Herbert Grönemeyer (siehe unten). Doch unbemerkt blieb der Fauxpas eben nicht, so dass aus einem belanglosen Tweet möglicherweise der nächste Streit zwischen dem um Privatsphäre bemühten Sänger und dem deutschen Boulebardblatt "Bild" entsteht.
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Wir haben den "Bild"-Chefredakteur ebenso wie Grönemeyers Medienanwalt Herrn Dr. Christian Schertz am Vormittag um ein Statement gebeten. Via Twitter antwortete Kai Diekmann auch umgehend - und nimmt mit seinem Tweet auch gleich die (erwartbare) Reaktion von Dr. Schertz ein Stück weit vorweg. Doch eine Entschuldigung fällt dem "Bild"-Chefredakteur schwer. Seine Behauptung, wonach der Beschluss des Landgerichts ja öffentlich sei und sein Tweet demnach also nur schlechter Stil, nicht aber unlauter gewesen sei, ist irreführend: Die Adressen der beteiligten Parteien werden vor Herausgabe von Beschlüssen von den Gerichten geschwärzt. Nach der eigenwilligen Logik des Kai Diekmann wären bei einer juristischen Auseinandersetzung Prominente sonst zwangsläufig zum Umzug gezwungen.
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