Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im zweiten Halbjahr 2014 insgesamt 50 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. 18 davon kommen aus dem Rundfunkbereich. So störte sich die KJM an der Ausstrahlung der Sendung "N24 Reportage: Krieg im Frieden - Die War and Peace Show", die über eine Show berichtete, in der historische Schlachten vergangener Kriege möglichst originalgetreu nachgestellt werden. Wegen einer weitgehend einseitigen und unkritischen Präsentation des Themas "Krieg", sowie des ironisch-sarkastischen Grundtons der Off-Kommentare, sei die Sendung entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren und hätte nach Ansicht der KJM nicht vor 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfen.
Gleiches gilt für die dritte Staffel der US-Serie "Die Borgias", die ProSieben Maxx an zwei Abenden jeweils ab 20:15 Uhr zeigte. Ermordungs- und Folterszenen seien häufig durch zynische und verachtende Kommentare der Täter begleitet gewesen. Zudem wurden sexuelle Handlungen teilweise explizit dargestellt - etwa im Falle einer inzestösen Beziehung, die zudem nicht kritisch hinterfrag worden sei. Darüber hinaus heimste sich ProSieben Maxx auch mit der Wiederholung einer zweigeteilten Folge von "Joko gegen Klass - Das Duell um die Welt" Ärger ein, für die schon ProSieben gemahnt wurde. Konkret geht es um die Ausgabe, die ProSieben schon vorsorglich in zwei Teile aufsplittete, weil zu später Stunde gezeigt wurde, wie sich Joko Winterscheidt die Lippen zusammennähen ließ.
Sat.1 bekam derweil Ärger für ein Spiel aus der Sendung "Mein Mann kann". Eine Frau musste darin mit einem Polstertacker Klammern in verschiedene Körperteile ihres Mannes einbringen. Aufgrund des Nachahmungspotentials und der fehlenden kritischen Einordnung sowie der Verharmlosung der Risiken sei die Sendung nach Auffassung der KJM entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren. Das gilt auch für das Musikvideo "AKs im Wandschrank" des Rappers Kollegah, das schon um 9:34 Uhr bei Viva lief und eine Vielzahl gewaltbejahender Passagen enthielt. Darüber hinaus vermittle das Video eine verharmlosende Einstellung in Bezug auf Drogenkonsum und - handel, so die KJM.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder unter 12 Jahren stellte die KJM indes in einem Beitrag des ProSieben-Magazins "Galileo" fest, der sich mit der Frage befasste, was passiert, wenn man seine Zunge an eine vereiste Metallstange hält. Die in diesem Zusammenhang gezeigten Internet-Videos zeigten Menschen in einer für sie misslichen Lage - der Beitrag habe dabei "bewusst mit einer gewissen Schadenfreude und Sensationslust" gespielt, kritiserten die Jugendschützer. Zudem sei weder auf die Gefahren der Verletzungen hingewiesen, noch vor Nachahmungen gewarnt worden. Abschließend seien die Zuschauer sogar dazu aufgefordert worden, ähnliche Videos zu drehen, "damit man auch weiterhin etwas zum Lachen" habe. Vor 20 Uhr hätte dieser Bericht daher nicht laufen dürfen, findet die KJM. Das Kinomagazin "Steven liebt Kino" zeigte derweil Ausschnitte aus Horrorfilmen, die Kinder unter 12 Jahren nachhaltig ängstigen können.