Wenn es Verdächtige in einem Mordprozess gibt, gehen Medien eigentlich meist auf Nummer sicher und sprechen von einem "mutmaßlichen Mörder". Damit wollen sie einer möglichen Vorverurteilung des Angeklagten entgegenwirken. In einer "Brisant"-Moderation ist das offenbar nicht passiert, dort wurde ein 49-Jähriger anscheinend als "Mörder" bezeichnet, obwohl er bis dahin nicht verurteilt war. Deshalb geht der Mann gegen den MDR nun vor Gericht.
Seine Begründung: Er habe aus Notwehr gehandelt, daher habe kein Mord vorgelegen. Der Deutsche saß wegen eines Drogendeliktes in Brasilien im Gefängnis und hatte laut "Spiegel" dort einen Mithäftling getötet.
Beim Sender sieht man dem Prozess gelassen entgegen, die Schilderungen des Klägers zur Tat seien widersprüchlich. Außerdem sei in dem "Brisant"-Beitrag nach der Moderation die Tötung als Notwehr dargestellt worden. "Insofern gehen wir davon aus, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer den Begriff 'Mörder' in dem konkreten Kontext nicht im juristisch-technischen Sinne, sondern als Stilmittel verstehen", erklärt ein Sendersprecher gegenüber dem "Spiegel".