
Es ist Teil einer Kampagne für die Pressefreiheit, die der Springer-Verlag nun veranstaltet, nachdem es für "Bild" & Co. am Dienstag ein Vorab-Berichtsverbot über mögliche Verfehlungen des brandenburgischen Innenministers Rainer Speer von Seiten des Landgerichts Berlin gegeben hatte. Durch eine weitere Einstweilige Verfügung wird unter anderem auch "Bild.de" an einer entsprechenden Berichterstattung gehindert. Das Material sei "zu dünn", von "zweifelhafter Herkunft" und "seine Echtheit fraglich", hieß es von Seiten des Gerichts.
Dennoch fällt die Berichterstattung ins Auge: In einer großen Grafik verweist "Bild" auf Artikel 5 des Grundgesetzes und schildert die Geschichte der "Bild"-Recherche - ohne nur ein einziges Mal den Namen des Politikers und dessen mutmaßliche Straftat zu nennen. Man wolle sich diese Zensur nicht gefallen lassen, heißt es in dem Artikel. weiter Unterstützung bekommt das Blatt von zahlreichen Chefredakteuren und dem Deutschen Journalistenverband.
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Selbstverständlich müssten dabei die Rechte und Interessen des Betroffenen beachtet werden. Ein generelles, an einen Verlag gerichtetes Verbot der Berichterstattung sei jedoch mit den Freiheitsrechten der Medien nicht vereinbar. Dem DJV liegt die Einstweilige Verfügung vor: Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die frühere Partnerin des brandenburgischen Innenministers Sozialleistungsbetrug begangen haben und er daran beteiligt gewesen sein könnte.