Foto: CoverWie der Bauer-Verlag am Dienstag mitteilt, hat das Unternehmen vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Jugendzeitschrift "Spiesser" erwirkt. Der Ärger von Bauer konzentriert sich auf eine Werbekampagne, mit der die Spießer GmbH ihr Heft als "Deutschlands auflagenstärkste Jugendzeitschrift" bewirbt. Dabei verweist "Spießer" auf die verbreitete Auflage nach der IVW-Analyse 2/2008.

Laut Bauer sieht das Landgericht Hamburg in dieser Eigenwerbung einen erheblichen Wettbewerbsverstoß und hat die entsprechende Werbung untersagt. Der Bauer-Verlag, der mit der "Bravo" einen der Platzhirsche im Segment der wöchentlichen Jugendzeitschriften herausgibt, stößt sich an der Kampagne, da "Spießer" lediglich fünfmal pro Jahr erscheint und zudem kostenlos abgegeben wird. Daher könne das Heft nicht mit den Kaufzeitschriften des Jugendmarktes verglichen werden, argumentiert Bauer.
 

 
„Die Entscheidung des Heinrich Bauer Verlags, gegen 'Spießer' eine Einstweilige Verfügung zu beantragen, belegt eindrucksvoll die Wettbewerbssituation an der Spitze des Jugendsegments. Wir finden, dass man bei einer IVW-geprüften Auflage von 985.557 Exemplaren und einem beträchtlichem Abstand zu den Mitbewerbern von ‚Deutschlands auflagenstärkstem Jugendmagazin’ sprechen darf und kann. Wir prüfen deshalb jetzt die Möglichkeiten, dies auch juristisch durchzusetzen“, kommentierte "Spießer"-Geschäftsführer Frank Haring die vorläufige Entscheidung des Landegerichts.