Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Sex-Video von Fia-Präsident Max Mosley, das im Frühjahr aufgetaucht war, gegen mehr als 20 Mitarbeiter des Axel Springer Verlags. Bereits im Sommer wurde berichtet, dass Mosyley gegen Vorstand und Mitarbeiter des Verlages wegen der Berichterstattung Anzeige erstattet hatte. Mosley verlangt vom Verlag Schadensersatz in Höhe von einer Million, von Bild Online in Höhe von 500.000 Euro
Die Vorwürfe lauten dem Bericht zu Folge unter anderem "Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Untreue, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Verletzlichkeit des Wortes". Der Verlag weist die Vorwürfe von sich.
Die Vorwürfe lauten dem Bericht zu Folge unter anderem "Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Untreue, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und Verletzlichkeit des Wortes". Der Verlag weist die Vorwürfe von sich.
Springer hatte in der "Bild" und in seinem Internet-Angebot "bild.de" nicht nur ausgiebig in Bild und Wort über das heimlich aufgenommene Video, das Mosley bei Sexspielen mit einer Domina zeigte, berichtet, sondern auch den von der britischen Zeitung "News of the world" fälschlicherweise kolportierten Zusammenhang zu Rollenspielen mit nationalsozialistischem Hintergrund aufgegriffen.
Gegen die britische Zeitung, die als erste über das Video berichtete, konnte Mosley vor einem britischen Gericht bereits eine Genugtuungssumme in Höhe von 76.000 Euro erstreiten. Da er diese Summe nicht für angemessen halte, wolle er nun den Europäischen Gerichtshof anrufen, berichtet die "SZ".
Im deutschsprachigen Raum konnte Mosleys Anwältin Tanja Irion dem Bericht zu Folge bereits 45 einstweilige Unterlassungsverfügungen erwirken. Ebenso viele Unterlassungserklärung seien auf außergerichtlichem Wege abgegeben worden. "Es ist immer wieder erstaunlich, dass große Medienhäuser nur eingeschränkt recherchieren: im Fall Mosley überhaupt nicht", so Irion zur "SZ".
Im deutschsprachigen Raum konnte Mosleys Anwältin Tanja Irion dem Bericht zu Folge bereits 45 einstweilige Unterlassungsverfügungen erwirken. Ebenso viele Unterlassungserklärung seien auf außergerichtlichem Wege abgegeben worden. "Es ist immer wieder erstaunlich, dass große Medienhäuser nur eingeschränkt recherchieren: im Fall Mosley überhaupt nicht", so Irion zur "SZ".