Gegen eine Maximal-Begrenzung der Ausgaben für die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender hat sich jetzt der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks in einer einstimmigen Entscheidung ausgesprochen.Dem Rundfunkrat zu Folge, gehöre auch das Online-Angebot der Sender zum Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. "Eine Deckelung der Aufwendungen, also zum Beispiel die gegenwärtig praktizierte Selbstbeschränkung der Sender auf 0,75 Prozent des Gesamtaufwandes, verträgt sich nach Überzeugung des NDR Rundfunkrats nicht mit der Entwicklungsgarantie für Online-Angebote sowie für technisch neue Übertragungswege", sagte Dr. Volker Müller, Vorsitzender des Rundfunkrats.
der Rundfunkrat weist darauf hin, dass den öffentlich-rechtlichen Programmen alle Übertragungswege offen stehen müssten. Selbstverständlich gelte allerdings auch im Internet das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die statische Begrenzung der Ausgaben für das Netz stammt aus einer Zeit, in der Internetinhalte in erster Linie aus zusätzlichen - meist textorientierten - Angeboten bestanden. Inzwischen jedoch wird das Internet vermehrt als Vertriebsweg für audiovisuelle inhalte genutzt, so dass für Hörfunk- und Fernsehprogramme eine andere Notwendigkeit hinsichtlich eines Engagements besteht.



