Grafik: MTVAm 12. September 2005 wurde der Musiksender MTV2Pop bereits durch den Kindersender Nick ersetzt. Doch selbst 13 Monate später beschäftigt der Sender immernoch deutsche Medienwächter.

So beschloss der Vorstand der Hamburgischen Anstalt für neue Medien am Dienstag, die Ausstrahlung verschiedener Klingelton-Werbespots auf MTV2Pop aus Jugendschutzgründen medienrechtliche zu beanstanden. Im Rahmen einer von der Kommission für Jugendmedienschutz veranlassten Schwerpunktuntersuchung waren im vergangenen Jahr TV-Programme mit Werbespots für Handy-Klingeltöne bewertet worden. In diese Untersuchung war auch MTV2Pop mit einbezogen worden.


Dem Prüfergebnis zufolge hat die KJM hat die Programmveranstalterin MTV Networks mit der Ausstrahlung von zwölf verschiedenen Spots im Tagesprogramm zwischen 6 und 20 Uhr die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verletzt. Danach ist Werbung mit direkter Kaufaufforderung an Kinder und Jugendliche, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzt, verboten. Unzulässig sind auch Teleshoppingangebote, die Kinder und Jugendliche dazu anhalten, Verträge für Waren oder Dienstleistungen zu schließen. Diese Verbote seien unter anderem von MTV2Pop nicht eingehalten worden.