Die neuen "Anwedungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht von Fernseh-Gewinnspielen" soll TV-Gewinnspiele und ihre Auflösungen transparenter machen und die Chancengleichheit der Mitspieler gewährleisten. Der ehrenwerte Anspruch findet sich in dem achtseitigen Dokument nur an einigen Stellen in verschärfter Form wieder.
Zentrale neu eingeführte Punkte sind nach erster Durchsicht der neuen Regeln das Verbot von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne und klare Referenzen für Wortsuchspielen. Immerhin: Der Austausch zwischen Medienaufsicht und Veranstaltern von TV-Gewinnspielen soll auch künftig zum Zwecke der Fortschreibung der Regeln fortgesetzt werden.
Zum Zwecke eines umfassenden Verbraucherschutzes halten die Landesmedienanstalten neben den neuen Regeln mit Nachdruck auch eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für das Einschreiten bei rechtswidrigen Fernseh-Gewinnspielsendungen im Rundfunkstaatsvertrag für geboten. "Aufsichtsmaßnahmen gegen unlautere Gewinnspiele im Fernsehen erfordern eine klare rechtliche Grundlage; die DLM wird hierzu einen Vorschlag unterbreiten“, so der DLM- Vorsitzende Reinhold Albert. Von Seiten der Länder wurde bereits eine mögliche Aufnahme in den 10. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag signalisiert.
Die TV-Veranstalter im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) begrüßen die verabschiedete Überarbeitung der TV-Gewinnspielregeln. "Unter Mitwirkung der betroffenen Fernsehunternehmen ist nun ein Regelungsinstrument zustande gekommen, das weitergehende Konkretisierungen vor allem in puncto Transparenz für den Zuschauer und zum Schutz von Minderjährigen enthält und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz. Laut VPRT haben auch die Sender der Schaffung einer rechtlichen Grundlage zugestimmt, die im Falle von Zuwiderhandeln gegen die beschlossenen Regeln umfangreichere Maßnahmen als bisher ermöglicht.
Auch 9Live-Geschäftsführer Marcus Wolter begrüßt als Mit-Initiator der Überarbeitung die neuen Gewinnspielregeln: "Als Marktführer für interaktives Fernsehen unterstützen wir alle Maßnahmen für nachhaltige Transparenz im Sinne unserer Zuschauer und zur langfristigen Absicherung unserers Geschäftsmodells. Darüber hinaus freuen wir uns, dass unser Vorschlag, die Regulierung von Call TV auch im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu verankern, auf positive Resonanz bei den Landesmedienanstalten gestoßen ist."