Logo: 9LiveNoch einmal von vorn: Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat am Donnerstag ihre Stellungnahme zur 9Live-Aussage im Fall des Lauenstein-Videos veröffentlicht - und sich damit gleich neue Arbeit gemacht. Ohne Details aus dem 9Live-Papier zu nennen, erklärt die BLM zu im Internet kursierenden Video in dem 9Live-Moderatorin Alida Lauenstein ein späteres "Zuschlagen" verlangt: "Da nach den Äußerungen der Moderatorin, den Hot Button nicht auszulösen, kurze Zeit später eine Anruferin in die Sendung gestellt wurde, muss die Landeszentrale davon ausgehen, dass der Redakteur die Entscheidung über die Aktivierung des Zufallsmechanismus eigenverantwortlich getroffen hat und insoweit kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliegt."

Damit bleiben die eigentlichen Fragen gänzlich unbeantwortet: Wieso soll Alida Lauenstein diesen Satz gesagt haben, den man im Mitschnitt der betreffenden Szene vom 13. Mai hört? Und interessiert es den Zuschauer, wer ihn um seine Gewinnchance bringt - die Moderatorin oder ein Redakteur? In einem Punkt könnte sich 9Live mit seiner Rechtfertigung für den aktuellen Vorfall selbst verraten haben: Der Sender argumentiert, dass Lauensteins Forderung nach einem späteren "Zuschlagen", keine Relevanz besaß, da ein Redakteur eigenverantwortlich den Zufallsmechanismus aktiviert. Ein einfache Aussage, vermeintlich ohne Folgen.

Doch sie hat Folgen: Zwar mag man 9Live angesichts nicht vorhandener Beweise die Tatsache durchgehen lassen, dass der Zeitpunkt eines durchgestellten Anrufers nach Auslösung des Zufallsmechanismus wirklich Zufall ist. Aber der Sender bestätigte der BLM, dass ein Redakteur diesen Zufallsmechanismus erst einmal auslösen muss. Im Klartext: Bevor dieser Redakteur "eigenverantwortlich" den Zufallsmechanismus startet, besteht gar keine Chance am Spiel teilzunehmen.
 


Die Tatsache, dass ein "Redakteur die Entscheidung über die Aktivie­rung des Zufallsmechanismus eigenverantwortlich" (Wortlaut BLM-Mitteilung) trifft, ist Anlass für eine erneute Prüfung. Aus der eigenen Pressemitteilung wird ein neuer Prüfungsauftrag. Dr. Wolfgang Flieger, Pressesprecher der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, räumt auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de ein, dass man dieser Frage nicht nachgegangen sei und dies Anlass einer neuen Prüfung werden müsse.

Losgelöst vom Fall des Lauenstein-Videos stellt sich durch die zunächst harmlos wirkenden Erklärung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien also die Frage: Ist es rechtens wenn den Zuschauern erzählt wird, sie könnten jeden Augenblick gewinnen - obwohl der Zufallsmechanismus noch gar nicht gestartet wurde? Und wieso muss der Zufallsmechanismus überhaupt "eigenverantwortlich" gestartet werden, sollte er nicht von Anfang an laufen?