Die ARD und die Produzentenallianz haben sich auf neue Leitlinien für die Zusammenarbeit verständigt. Sowohl die ARD-Anstalten als auch die Produzenten verpflichten sich dabei, bei ihren Kalkulationen angemessene und marktgerechte Preise zugrunde zu legen - was freilich eigentlich als Selbstverständlichkeit gelten sollte. In der Präambel heißt es: "Produzenten und ARD-Landesrundfunkanstalten sind sich darin einig, dass eine starke Produktionswirtschaft im Zusammenwirken mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur ein reichhaltiges Kreativitätsreservoir, sondern auch ein Garant für kulturelle Vielfalt im Programmangebot ist und zugleich einen wirkungsvollen Beitrag zur Sicherung und Fortentwicklung der kulturellen Identität unseres Landes bildet."
In den fünf Punkten widmet man sich außerdem explizit den Themen Transparenz und Korruption. Um für mehr Transparenz zu sorgen, werden die Sender künftig jedes Jahr einen Produzentenbericht vorlegen - wie es der WDR zum Beispiel schon getan hat. Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstandes der Produzentenallianz, sieht darin einen "wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz": "In dem künftig jährlich erscheinenden Produzentenbericht werden nicht nur die Programmstunden dargestellt, sondern auch die Aufwendungen der Sender nach Genres und für Auftrags-, Ko- und Lizenzproduktion. Man wird in Zukunft wissen, wie viel die ARD für die Erfüllung ihres Auftrags an Programmmitteln aufwendet."
ARD und Produzenten erklären überdies "ihren festen Willen, jegliche Form von Korruption weder zu dulden noch zu unterstützen". Wörtlich heißt es in den Leitlinien: "Jede Form der sachfremden Beeinflussung der Auftragsvergabe, insbesondere durch finanzielle Leistungen, jede Form der Bestechung oder Veruntreuung von Geldern sowie das Versprechen von Vorteilen mit dem Ziel, hierdurch Aufträge zu erlangen, verstößt gegen die Grundsätze der Zusammenarbeit." Sowohl die ARD-Anstalten als auch die Produzenten versprechen, mit "geeigneten Korruptionsmaßnahmen" solchen Unregelmäßigkeiten vorzubeugen.
Über jeden Korruptionsversuch werde man sich gegenseitig informieren. Sofern ein begründeter Verdacht vorliegt, sollen die Produzenten einem Buchprüfer zudem Einsicht in die Unterlagen gewähren, damit die Verdachtsmomente überprüft werden können.
Die Leitlinien im kompletten Wortlaut gibt's auf Seite 2