Foto: PhotocaseNeben einer Änderung der Argumentationsbasis und Rechtfertigung der Gebühr für öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Abgabe pro Haushalt statt pro Gerät formuliert Kirchhof in dem von ARD, ZDF und Deutschlandradio beuaftragten Gutachten allerdings auch für die öffentlich-rechtlichen Anstalten unbequeme Ideen: So spricht er sich für ein Verbot von Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF aus. Allerdings mit der etwas seltsam anmutenden Ausnahme für Kaufprogramme, "die nur unter den Bedingungen des Sponsorings erwerbbar sind."

Mit anderen Worten: Werbung und Sponsoring ist bei Eigenproduktionen nicht erlaubt, aber etwa bei teuer gekauften Sportrechten vertretbar, weil diese ohne zusätzliche Einnahmen nicht finanzierbar seien. Hieran stört sich natürlich reflexartig Jürgen Doetz, Präsident des VPRT, der ansonsten den vorgeschlagenen weitgehenden Werbeverzicht und das Kirchhof-Gutachten generell lobt, wie man einer Pressemitteilung am Nachmittag entnehmen konnte. Ein Verzicht auf Werbung und Sponsoring, schreibt Kirchhof übrigens noch, würde die Identität der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten "in eindrucksvoller Weise hervorheben."
 

 
Hervorzuheben ist auch, dass sich das Kirchhof-Gutachten wirklich intensiv mit allen denkbaren Möglichkeiten beschäftigt und schlüssig argumentiert. Kein Wunder also, dass abgesehen von Protest der Linken nach der Präsentation am Donnerstag weitgehender Konsens darüber herrscht, dass dieses vorgelegte Gutachten ein guter erster Schritt zu einer Reform der Rundfunkgebühren ist. Auch der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust und ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßten das Gutachten als verfassungsrechtlich gangbare Vorgabe für eine Finanzierungsreform.

Der schon angesprochene VPRT-Präsident Jürgen Doetz forderte, die Politik müsse jetzt den Ball aufnehmen, "sowohl, was eine Abkehr vom geräteabhängigen Modell als auch von der öffentlich-rechtlichen Mischfinanzierung anbelangt". Der ARD-Vorsitzende Boudgoust gibt aber auch zu bedenken, die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Modells bedarf "an vielen Stellen noch der Konkretisierung durch den Gesetzgeber." Erst danach werde man "eine belastbare Einschätzung des Reformmodells vor allem auch unter finanziellen Aspekten abgeben können."

Das jetzt vorgestellte Gutachten wird Thema der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 9. Juni sein. Dort wird sich bereits zeigen, ob das Gutachten tatsächlich eine Handlungsgrundlage und damit mehr als ein Gedankenanstoß ist. Eine neues Gebührenmodell für ARD, ZDF und Co. könnte ab 2013 in Kraft treten. Die aktuelle Gebührenperiode läuft noch bis 2012.