
Die Begründung dafür liest sich bei Kirchhof zunächst wie folgt: "Eine Finanzierung der allgemein zugänglichen Quelle belastet grundsätzlich jedermann im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil er den Vorteil hat, nach individuellem Belieben auf diese Quelle seiner Information, Meinungsbildung, Unterhaltung und kulturellen Anregung zurückzugreifen." Oder anders formuliert: Auch, wer ARD und ZDF nicht selbst nutzt, profitiert von ihnen. Noch simpler ausgedrückt: Wenn ARD und ZDF beispielsweise in ihren Magazinen Skandale aufdecken und Unternehmen oder Personen somit zur Rechenschaft gezogen werden, dann ist das ein Verdienst, von dem auch der profitiert, der nicht fernsieht.
Vorteil des neuen Modells wäre auch eine einfache Realisierbarkeit und eine Schonung der Privatssphäre, weil nicht länger relevant sei, welche Geräte genutzt würden. Bei sozial schwachen Bürgern plädiert Kirchhof dafür, das Wohngeld um den Rundfunkbeitrag von 18 Euro zu erhöhen. Damit würden künftig auch aus sozial schwachen Schichten Beiträge an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fließen. Zuletzt sorgte das Thema etwa beim MDR oder RBB stets für Sorgen, weil Ihnen durch die Zunahme von von der GEZ befreiten HartzIV-Empfänger die zahlenden Zuschauer verloren gingen.