9live > "Quizzo" & "Big Planet" am 14./15. April 2009
Beanstandet wurde, dass das Spiel erst nach viereinhalb Stunden aufgelöst und nicht wie in der Gewinnspielsatzung vorgegeben nach höchstens drei Stunden. Darüber hinaus wurde unzulässiger Zeitdruck aufgebaut. Die BLM führt wegen der festgestellten Verstöße ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch.
9live > "4 Automarken" am 15. März 2009
Beanstandet wurde, dass der Schwierigkeitsgrad des Rätsels irreführend kommuniziert wurde. Die BLM führt wegen der festgestellten Verstöße ein Ordnungswidrigkeitenverfahren durch.
9live > "Quizzo" am 8. April 2009
Beanstandet werden unter anderem irreführende Äußerungen über mögliche Einwahlchancen und die Vorspiegelung von Zeitdruck. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt in der Sendung vom 08.04.2009 zwei Verstöße gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung (GWS) sowie einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 3 GWS fest und beschließt die förmliche Beanstandung dieser Verstöße innerhalb von zwei Monaten. Die BLM leitet wegen der festgestellten Verstöße gegenüber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
9live > "Quizzo" am 7./8. Mai 2009
Beanstandet werden unter anderem irreführende Äußerungen über mögliche Einwahlchancen und die Vorspiegelung von Zeitdruck. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt in der Sendung vom 07./08.05.2009 zwei Verstöße gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung (GWS) sowie einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 3 GWS fest und beschließt die förmliche Beanstandung dieser Verstöße innerhalb von zwei Monaten. Die BLM leitet wegen der festgestellten Verstöße gegenüber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
9live > "Pronto" ("Claudia") am 25. April 2009
Beanstandet werden unter anderem irreführende Aussagen zur Auswahl der Nutzer und unzureichende Einblendung der Auflösung des Gewinnspiels. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt in der Sendung vom 25.04.2009 zwei Verstöße gegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Gewinnspielsatzung (GWS) sowie einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 3 GWS fest und beschließt die förmliche Beanstandung. Die BLM leitet wegen der festgestellten Verstöße gegenüber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
9live > "Find mich" am 20. März 2009
Beanstandet wird das Suggerieren von Zeitdruck und Äußerungen, die sich im Widerspruch zu den Mitmachregeln des Senders bewegen. Die Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt fest, dass die 9Live Fernsehen GmbH mit der Ausstrahlung der Gewinnspielsendung am 20.03.2009 gegen §§ 8 a Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 1 RStV i. V. m. § 6 Abs. 1 GWS verstoßen. Die BLM hat die Verstöße zu beanstanden. Die BLM leitet wegen der festgestellten Verstöße gegenüber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
9live > "Pronto" am 6. Mai 2009
Beanstandet werden unter anderem irreführende Aussagen über den Schwierigkeitsgrad, zur Anzahl der Leitungen und zur Gewinnsumme. Die Prüfgruppe der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) stellt fest, dass die 9Live Fernsehen GmbH mit der Ausstrahlung der Gewinnspielsendung am 06.05.2009 gegen §§ 8 a Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 1 RStV i. V. m. §§ 6 Abs. 1, 10 Abs. 2 Satz 2 GWS verstoßen hat. Die BLM hat die Verstöße zu beanstanden. Die BLM leitet wegen der festgestellten Verstöße gegenüber dem Veranstalter 9Live ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.