Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung verhängt die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) gegen 9Live Geldbußen in einer Höhe von insgesamt 95.000 Euro, wie die ZAK am Mittwoch bekanntgab. Vorgeworfen werden 9Live irreführende Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in verschiedenen Sendungen.
"Nur die konsequente Umsetzung der Rahmenbedingungen wie sie in der Satzung der Landesmedienanstalten festgelegt worden sind, kann auf Dauer das Vertrauen schaffen, auf das gerade Gewinnspielsender in hohem Maße angewiesen sind. Wir befinden uns mit den jetzt getroffenen Entscheidungen auf dem Weg zu diesem Ziel", so der der Beauftragte für Programm und Werbung, Prof. Norbert Schneider.
9Live kündigte unterdessen an, gegen die Bescheide vorgehen und Einspruch einlegen zu wollen. Zwar lägen die Bußgeldbescheide 9Live bislang nicht vor, die Geschäftsführung habe aber sichergestellt, dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung eingehalten werden, so eine Sendersprecherin. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung haben die Bescheide nun keine Rechtskraft.
Ohnehin läuft 9Live schon länger Sturm gegen die Gewinnspielsatzung, die man im Vorfeld und bei deren Einführung noch begrüßt hatte. Rückläufige Anruferzahlen haben aber offenbar zu einer Meinungsänderung geführt. Mit einem Eilantrag gegen die Satzung scheiterte 9Live im August aber bereits vor Gericht. Derzeit läuft ein Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
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