
"Wir können als Behörde nur Stichproben machen, weil wir personell schlecht ausgestattet sind. Wir haben diesen Fall öffentlich gemacht, weil es sich in der Szene rum sprechen soll, dass Gesetze eingehalten werden müssen," kommentiert Robert Rath, Pressesprecher des Berliner Landesamt für Arbeits-, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit gegenüber DWDL.de. Der Abend hatte indes weit reichende Folgen. 12 zusätzliche Drehtage musste die Produktion einziehen, um das Pensum zu absolvieren und die Gesetze einzuhalten. Hätten Produzent Marc Conrad (Foto), Regisseur Dominik Graf und ihre Produktionsleiterin aber nicht reagiert, hätten sie strafrechtlich belangt werden können.
Mehrkosten in Höhe von mehreren Mio. Euro sollen entstanden sein, von denen der federführende Sender, der WDR, nur bereit gewesen sei, die Hälfte zu übernehmen. In dieser Situation zog die Produktionsfirma Typhoon des ehemaligen RTL-Mannes Marc Conrad die Notbremse und meldete beim Kölner Amtsgericht die vorläufige Insolvenz an. "Zur Zeit stehen diverse Verhandlungen mit Beteiligten zur Fortführung der Produktion `Im Angesicht des Verbrechens´ an. In Abstimmung u.a. mit der Geschäftsleitung der Typhoon AG haben wir uns entschlossen, derzeit keine Presseerklärungen abzugeben," erklärt Insolvenzverwalter Dr. Wolfgang Delhaes auf Anfrage zu den Gründen des Streits.
Der Kölner Anwalt hat sich stets optimistisch zeigt, die Ansprüche gegenüber dem WDR durchzusetzen. Er will aber ebenso wie der WDR mit Blick auf den juristischen Streit auch nicht kommentieren, ob es sogar zum Zerwürfnis mit dem Regisseur gekommen sein könnte. Aus dem Sender heißt es: „Der WDR bedauert die jüngste Entwicklung bei der Typhoon AG sehr. `Im Angesicht des Verbrechens` ist ein außergewöhnliches Projekt, an das wir hohe Erwartungen knüpfen. Seit Beginn der Zusammenarbeit zwischen Typhoon und dem WDR hat der WDR stets zu seinen Zusagen gestanden und alle vertraglichen Pflichten fristgerecht und in vollem Umfang erfüllt. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Der WDR ist selbstverständlich zur Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter bereit, um die Fertigstellung der in Postproduktion befindlichen Serie voran zu bringen.“
Der Kölner Anwalt hat sich stets optimistisch zeigt, die Ansprüche gegenüber dem WDR durchzusetzen. Er will aber ebenso wie der WDR mit Blick auf den juristischen Streit auch nicht kommentieren, ob es sogar zum Zerwürfnis mit dem Regisseur gekommen sein könnte. Aus dem Sender heißt es: „Der WDR bedauert die jüngste Entwicklung bei der Typhoon AG sehr. `Im Angesicht des Verbrechens` ist ein außergewöhnliches Projekt, an das wir hohe Erwartungen knüpfen. Seit Beginn der Zusammenarbeit zwischen Typhoon und dem WDR hat der WDR stets zu seinen Zusagen gestanden und alle vertraglichen Pflichten fristgerecht und in vollem Umfang erfüllt. Dies wird auch in Zukunft so bleiben. Der WDR ist selbstverständlich zur Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter bereit, um die Fertigstellung der in Postproduktion befindlichen Serie voran zu bringen.“