Seit einigen Monaten bietet der Bayerische Rundfunk seine Nachrichten im Web einheitlich unter der neuen Marke BR24 an. Das stößt elf bayerischen Zeitungsverlagen sauer auf. Sie sehen in der im September gestarteten App ein gebührenfinanziertes Leseangebot, das ihrer Ansicht nach gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Aus diesem Grund haben die Verlage beim Münchner Landgericht Klage gegen den BR eingereicht.
Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet presseähnliche Angebote, die nicht sendungsbezogen sind. "Genau damit haben wir es zu tun", sagte Markus Rick, Hauptgeschäftsführer des Verbands Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV), in dem die klagenden Verlage zusammengeschlossen sind. "Nach unserer Anaylse ist die App stark durch Texte und Fotos geprägt, die keinen Sendungsbezug haben." Gebührenfinanzierte Gratisangebote der öffentlich-rechtlichen Sender, die noch dazu wie eine Zeitung gestaltet seien, führten gegenüber den digitalen Nachrichtenangeboten der privaten Presse zu einer nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrzung.
"Damit hat der BR eine rote Linie überschritten", erklärte Rick am Mittwoch. Der BR betonte unterdessen, dass die eingereichte Klage noch nicht vorliegt, kündigte aber an, sie eingehend prüfen zu wollen. "Wir sind der Ansicht, dass sich der Bayerische Rundfunk mit seiner Nachrichten-App 'BR24' auf dem Boden geltenden Rechts bewegt. Die Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages werden dabei beachtet", sagte Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks.
Für den Schritt der Verleger zeigte Hesse wenig Verständnis. "Die Klage kommt insofern überraschend, als wir im Vorfeld mit den Bayerischen Zeitungsverlegern intensive Gespräche über die Einführung und inhaltliche Ausgestaltung der App geführt haben. Dabei war keine grundsätzlich ablehnende Haltung der Verleger erkennbar", betonte der BR-Mann und sieht den Sender auf der sicheren Seite. "Die Nachrichten-App 'BR24' ist vom Auftrag des Bayerischen Rundfunks umfasst. Da immer mehr Menschen auch unterwegs im Netz surfen und nach aktuellen Informationen suchen, bietet die 'BR24'-App die Inhalte des BR speziell für mobile Nutzer an, angepasst auf die besonderen Bedürfnisse."
Als Beleg führt Hesse die aktuellen Nutzerzahlen an. Seit ihrer Einführung sei die App bereits 150.000 Mal heruntergeladen worden. Diese Zahlen dürften die Verleger aber in ihrem Vorhaben, gegen das BR-Angebot vorzugehen, vermutlich eher noch bestärken. Der Streit erinnert ein Stück weit an die Auseinandersetzung zwischen den Verlagen und der "Tagesschau"-App, die ebenfalls die Gerichte beschäftigte.