Das erste volle Jahr unter dem neuen Glücksspielstaatsvertrag ist vorbei und die Deutsche Fernsehlotterie zieht eine ernüchternde Bilanz: "Wir sehen erhebliche Mängel in der Umsetzung des bundesweit vorgegebenen Rahmens", sagt Geschäftsführer Christian Kipper. Bei der Werbung und dem Vertrieb der Lose erlebe man "unverhältnismäßig hohe gesetzliche Auflagen". So dürfe man nicht einmal via Mobiltelefon oder E-Mail bei den Kunden werben.
Durch diese Auflagen, so die Fernsehlotterie, sei der Losverkauf in den vergangenen Jahren drastisch eingebrochen. Nur noch 51,7 Millionen Euro gingen im vergangenen Jahr an gemeinnützige Vereine und Projekte. Zum Vergleich: 2008 waren es noch 73,6 Millionen. Damals wurde der erste Glücksspielstaatsvertrag beschlossen. Seitdem haben sich die Einnahmen also um fast ein Drittel minimiert.
Um wieder bessere Bedingungen für die Deutsche Fernsehlotterie zu schaffen, hat die Organisation nun eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Man will eine Erleichterung der Wettbewerbsbedingungen für die Soziallotterien erreichen. Eigentlich, so betont es die Deutsche Fernselotterie, habe man gar nichts gegen den Glücksspielstaatsvertrag. "Damit hat der Gesetzgeber sinnvolle Möglichkeiten geschaffen, den ungefährlichen Soziallotterien wie der Deutschen Fernsehlotterie oder der Aktion Mensch die Werbung und den Vertrieb ihrer Lose zu erleichtern", sagt Christian Kipper.
In der Praxis habe sich das aber nicht bewährt. "Die Verwaltungsebene konterkariert die vorgesehen Möglichkeiten durch sehr restriktive Vorgaben. Insbesondere die Einschränkungen im Vertrieb und die Werberichtlinien zum Glücksspielstaatsvertrag schaden uns und damit dem guten Zweck unserer Veranstaltung nachhaltig."
Der Vertrieb der Lose sei inzwischen deutlich schwieriger als früher. An traditionellen Orten wie Banken und Postfilialen sinke der Absatz stetig und ein eigenes Vertriebsnetz habe man nicht. Hinzu kommen hohe Hürden beim Vertrieb im Internet: Wenn ein potenzieller Kunde alle Daten eingegeben hat, muss die Loterie ihm per Einschreiben einen Code zukommen lassen, mit dem der Bestellprozess abgeschlossen werden kann.
"Würde sich der Kaufinteressent beispielsweise für ein Jahres-Los zu 45 Euro interessieren, muss die Fernsehlotterie davon bereits 4,30 Euro für ein Einschreiben bezahlen - ohne, dass ein Kaufabschluss sicher ist", so Kipper. Kosten und Aufwand würden hier in keinem Verhältnis zum Lospreis stehen.
Insgesamt schätzt Kipper die Situation der Soziallotterien in Deutschland schlechter ein als vor dem Glücksspielstaatsvertrag. Er geht sogar soweit und sagt, dass sich was an der Situation ändern müsse, sonst sei die "Zukunft der Soziallotterien dramatisch gefährdet".