Diese Telegeschichte beginnt am 21. Januar 1953 im Bunker auf dem Heiligengeistfeld in Hamburg. An diesem Abend überträgt der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) mit einer halben Stunde Verspätung das Puppenstück "Peter und der Wolf". Es ist ein Gastspiel des Marionettentheaters von Walter und Rose Oehmichen und damit die erste Fernsehausstrahlung eines Werks der "Augsburger Puppenkiste". Dafür ist das Ensemble mit seinen Puppen und einer tragbaren Bühne extra nach Hamburg gereist. Weil die Magnetaufzeichnung noch nicht erfunden ist, wird die Aufführung live gesendet. Für die fernsehtaugliche Umsetzung des Stücks ist der Fernsehpionier Hanns Farenburg verantwortlich, der zuvor das allererste Fernsehspiel, den ersten Krimi und große Teile des ersten regelmäßigen Sendetags des Deutschen Fernsehens inszeniert hatte. Unterstützt wird er an diesem Abend durch seinen jungen Regieassistenten – einen gewissen Ruprecht Essberger.
Nur wenige Wochen nach der Vorführung erhält Essberger vom NWDR einen eigenen Vertrag als Regisseur und steigt zügig zum engen Kreis der Kreativen auf, die das deutsche Fernsehen nachhaltig prägen werden. So setzt er bereits am 20. Februar 1953 unter dem Titel "Bitte, in zehn Minuten zu Tisch - Kochkunst für eilige Feinschmecker" mit Clemens Wilmenrod die erste deutsche Kochsendung um. Im Dezember folgt mit "Ich seh' etwas, was du nicht siehst" die Inszenierung der ersten Spielshow, die eigens für das Fernsehprogramm entwickelt wurde. Darin verbargen Bilder und Filme visuelle Rätsel, die von den Zuschauenden zu lösen waren. Ihre Antworten konnten sie per Postkarte einschicken und in der nächsten Ausgabe einige Wochen später kleine Preise gewinnen. Ab Januar 1954 übernimmt Essberger zusätzlich die Regie der Show "1:0 für Sie", mit der Peter Frankenfeld seinen endgültigen Durchbruch feiern wird. Schon wenige Monate danach, am 29. September 1954, bringt er mit "Unsere Nachbarn heute abend – Familie Schölermann" auch noch die erste deutsche Serie auf den Schirm, die mit Marktanteilen von über 70 Prozent zu einem gigantischen Erfolg wird.
Bei einem Aufenthalt in den USA entdeckt Essberger schließlich die dortigen Court-Shows, in denen Gerichtsverhandlungen im Fernsehen ausgestrahlt werden. Schnell beschließt er, diese für das heimische Programm adaptieren zu wollen.
"Das Fernsehgericht tagt" – Vorbereitung ist alles
Zu Beginn der 1960er-Jahre waren in Deutschland Fernsehübertragungen in echten Gerichtssälen noch nicht grundsätzlich verboten. Vielmehr oblag es dem vorsitzenden Richter in Ausnahmefällen und bei einem erhöhten öffentlichen Interesse, das Laufen von Kameras etwa zur Urteilsverkündung zuzulassen. Spätestens seit der Ausstrahlung eines Verfahrens, in das der deutsche Botschafter Herbert Blankenhorn, der Ministerialrat im Bundeswirtschaftsministerium Hans Strack, sowie der Präsident der EWG, Walter Hallstein, involviert waren, stand diese Regelung allerdings in der Kritik von Justiz und Politik. Dem vorsitzenden Richter wurde nämlich vorgeworfen, den brisanten Rechtsfall wie eine Schau inszeniert zu haben und zum karnevalesken Spektakel verkommen zu lassen. Kurz danach zeichnete sich eine Novelle des Gerichtsverfassungsgesetzes ab, die den grundsätzlichen Ausschluss von Filmaufnahmen bei Verhandlungen festlegen würde.
Essberger war sich vor diesem Hintergrund schon 1961 bewusst, dass es sich bei seiner Version um eine fiktionalisierte Form des Gerichtsfernsehens handeln müsse, wenn sie eine langjährige Zukunft haben sollte. Zugleich beabsichtigte Essberger mit seinem neuen Vorhaben, ein Verständnis für den Aufbau und Ablauf von Gerichtsprozessen sowie für gängige Rechtsauffassungen zu vermitteln. Damit wollte er nach dem Ende der NS-Diktatur das Vertrauen in das deutsche Rechtssystem stärken. Es war schnell klar, dass sich dieses didaktische Ziel nur einlösen lässt, wenn die Fälle dafür extra konstruiert werden. Die Herausforderung bestand darin, die gespielten Verhandlungen möglichst nah am tatsächlichen Gerichtsalltag zu orientieren, aber die Abläufe und Argumentationen trotzdem für Laien nachvollziehbar anzulegen.
Zusammen mit dem Produzenten Wolf Citron entwickelte Essberger letztlich ein Konzept, das bis in die Gegenwart zum Einsatz kommen wird. Er verfasste für seine TV-Verhandlungen keine kohärenten Drehbücher mit ausformulierten Dialogen, sondern arbeitete gemeinsam mit der Anwältin Sina Walden lediglich eine allgemeine "Marschroute" aus. Stattdessen erdachte er für alle beteiligten Figuren ausführliche Handlungslinien und vollständige Biografien, die von den Darstellenden verinnerlicht werden mussten. Sie hatten dann ihre Rollen entlang dieser Eckpunkte frei zu improvisieren. Dadurch konnte eine größtmögliche Authentizität erreicht werden. Jeder Aufzeichnung gingen intensive Proben voraus, die so lang dauerten, bis alle Darstellenden ihre Figuren glaubwürdig zu verkörpern wussten. Anders als bei den Gerichtsshows im 21. Jahrhundert waren sämtliche Rollen mit tatsächlichen Schauspielern und Schauspielerinnen besetzt. Der Einsatz von Laien fand nur ausnahmsweise statt.
Die Richter, Anwälte und Justizbeamte waren hingegen praktizierende oder pensionierte Jurist:innen, die für eine Präsenz von authentischem Vokabular und einen realistischen Rahmen sorgen sollten. Den Posten des Vorsitzenden übernahm August Detlev Sommerkamp, der vor seinem Ruhestand 36 Jahre als Richter (u. a. als Amtsgerichtsdirektor) tätig war. Er und die Anwälte bekamen vor den Aufnahmen einzig die extra erstellten Gerichtsakten zum Lesen und handelten allein auf Grundlage der präsentierten Aussagen und Beweise im Fernsehgerichtssaal. In den Pausen befragte der Reporter Giselher Schaar die Zuhörenden im Saal nach ihrer Meinung zum Geschehen und schuf hierdurch für die heimischen Zuschauenden die Möglichkeit, das eigene Rechtsempfinden zu spiegeln.
Um den fiktionalen Charakter der Ereignisse dennoch zweifelsfrei kenntlich zu machen, erhielt die Sendung den unmissverständlichen Titel "Fernsehgericht". Darüber hinaus waren die gespielten Verhandlungen von inhaltlichen, formellen und sprachlichen Vereinfachungen und Zuspitzungen bestimmt, um sie verständlich und unterhaltsam gestalten zu können. Trotz dieser Anpassungen wurde dem Format mehrfach bescheinigt, den grundsätzlichen Ablauf eines Strafprozesses transparent zu machen und etwaige Vorbehalte gegen Gerichte und (Staats-)Anwälte auflösen zu können.
Für die finale Schnittfassung waren die aufgezeichneten Ereignisse gewöhnlich auf zwei 90-minütige Verhandlungstage aufgeteilt, die an aufeinanderfolgenden Abenden ausgestrahlt wurden. Der erste Tag beinhaltete meist die Eröffnung des Verfahrens sowie die Beweisaufnahme, bevor im Zentrum des zweiten Tags die Verkündung des Urteils stand.
Die Premiere von "Das Fernsehgericht tagt" erfolgte am 26. März 1961 und verhandelte als erstes eine Strafsache um "Diebstahl und Hehlerei". Im Laufe ihrer Produktionszeit von knapp 18 Jahren entstanden bis 1978 jährlich etwa fünf Fälle, die vom Heiratsschwindel über Schmuggel bis zum Raubmord reichten. Am Ende zählte die Serie insgesamt 74 verfilmte Prozesse, die verlässlich ein großes Interesse hervorrufen konnten.
"Ehen vor Gericht" – Scheidungsrecht for Dummies
Noch während das "Fernsehgericht" im Ersten Programm tagte, begannen Essberger und Sina Walden für das ZDF an einer Weiterentwicklung des Konzepts zu arbeiten. Darin widmeten sie sich ausschließlich den Details des Scheidungsrechts. Vor allem Walden wollte dadurch eine mediale Diskussion über das geltende Scheidungsrecht in Deutschland auslösen, das in ihren Augen die Ehefrauen zu sehr benachteiligte. Im Gegensatz zum Vorgänger beschränkte sich die neue Reihe "Ehen vor Gericht" nicht darauf, einzig das Prozessgeschehen zu zeigen. Kurze Einspielfilme schilderten nun zusätzlich die Vorgeschichte zur Verhandlung, die sich oft im häuslichen Umfeld des Paares und in den beteiligten Anwaltspraxen zutrugen.
Die eigentlichen Prozesse wurden in ähnlicher Weise vorbereitet und umgesetzt wie zuvor beim "Fernsehgericht". Wieder waren die Anwälte und die Richterin Christiana Müller erfahrene Jurist:innen, derweil die übrigen Prozessbeteiligten ihre Rollen auf Basis vorgegebener Biografien improvisierten. Die erprobte Mischung aus tatsächlichen Rechtsgelehrten und frei agierenden Schauspieler:innen griff angesichts der emotionsgeladenen Fälle noch besser ineinander. Manche Darstellungen gerieten derart authentisch, dass viele Menschen davon ausgingen, die gezeigten Personen würden ihre echten Ehestreitigkeiten vor den laufenden Kameras austragen.
Ähnlich wie das "Fernsehgericht" lief "Ehen vor Gericht" im losen Rhythmus mehrmals im Jahr. Dabei wurde jeder Fall nur noch in einer 90-minütigen Episode erzählt, die meist um 19:30 Uhr im ZDF-Vorabend platziert war. Nach den anfangs sechs geplanten Ausgaben war aufgrund der guten Resonanz eine Verlängerung schnell beschlossen.
Die Reihe konnte nicht bloß das Publikum bewegen, auch gesellschaftlich leistete sie einen wichtigen Beitrag, indem sie vor allem vielen verunsicherten Ehefrauen eine Aufklärung über ihre grundsätzlichen Rechte anbot. Die von Sina Walden ersehnte Reform des Scheidungsrechts trat rund zwei Jahre nach der Premiere von "Ehen vor Gericht" tatsächlich in Kraft. Fortan war in Deutschland bei Scheidungen nicht mehr die Schuldfrage maßgeblich, sondern wie zerrüttet die Gemeinschaft war. Dieser Wechsel führte dazu, dass vor den Gerichten das Ausbreiten von intimen Einzelheiten und das gegenseitige Vorhalten von Fehltritten merklich abnahm.
Das hatte ebenso Auswirkungen für die Sendung, die den Anspruch verfolgte, immer auf dem Stand des derzeit gültigen Rechts zu agieren. Daher konnten die Kernfragen der Verhandlungen nicht mehr sein, wer untreu war oder die Kinder vernachlässigt hatte. Stattdessen konzentrierten sich die Fälle ab 1972 auf die Tücken der komplizierten Rechtsprechung und deren Verhältnis zu den gängigen moralischen Annahmen. Als eine weitere umfangreiche Überarbeitung des deutschen Familienrechts anstand, pausierte die Produktion ab 1984 und konnte erst 1989 fortgesetzt werden.
Bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1995 stand Ruprecht Essberger als Regisseur und Autor hinter den ersten 77 Fällen. Kurz vor seinem Rückzug sorgte er noch für Aufsehen, als er einen Vater vor sein TV-Gericht stellte, der seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht hatte. Ab Folge 78 übernahm Clemens Keiffenheim die Leitung, der das Konzept einer leichten Modernisierung unterzog. Hierdurch gerieten verstärkt brisantere und intimere Fälle zur Verhandlung.
"Verkehrsgericht" - Abschied auf Raten
Im Oktober 1983 schickte Ruprecht Essberger für das ZDF sein drittes und letztes juristisches Projekt auf den Schirm, das sich hauptsächlich mit Delikten im Straßenverkehr beschäftigte. Verhandelt wurden fortan Fälle von Fahrerflucht, Fahren unter Alkohol, Geisterfahrten, Parkplatzdiebstahl oder Auffahrunfällen. Im Auftakt von "Verkehrsgericht" am 25. Oktober 1983 musste sich beispielsweise ein Weinhändler für sein Fahren ohne Führerschein verantworten.
Essbergers "Fernsehgericht" tagte zu diesem Zeitpunkt schon rund sechs Jahre nicht mehr und dennoch blieb er in der Umsetzung seinem Erfolgsrezept treu. Im Kern jeder Folge stand abermals die Aufführung eines Gerichtsprozesses, der von erfahrenen Juristen und präparierten Darstellenden dargeboten wurde. Aus "Ehen vor Gericht" hatte man die Idee übernommen, die Vorgeschichte und das Unfallgeschehen in Form eines Einspielfilms vor dem eigentlichen Prozess zu zeigen. In den Unterbrechungen der Verhandlung sprach Moderatorin Petra Schürmann mit dem Experten Wolfgang Hertel und weiteren Sachverständigen von Versicherungen oder Initiativen. Sie ordneten das Geschehen ein und gaben nützliche Hinweise. Unter den Gästen war im November 1988 Hannelore Kohl, die sich mit ihrer Stiftung für hirnverletzte Unfallopfer eingesetzt hatte.
Die meisten Ausgaben des "Verkehrsgerichts" hatten eine Länge von 90 Minuten und begannen um 19:30 Uhr nach den "heute"-Nachrichten. Anfangs übernahm Ruprecht Essberger erneut das Entwickeln der Handlungen sowie die Regie. Ab 1987 verfasste er nur noch die Bücher, bevor er sich im Jahr 1995 auch aus dieser Produktion gänzlich zurückzog. Die Folge 43 mit dem Titel "Selbstmord auf Raten" wurde die letzte Sendung seiner langen Karriere.
Kurzer Prozess
Neben "Ehen vor Gericht" und "Verkehrsgericht" hatte das ZDF seit 1974 mit "Wie würden Sie entscheiden?" eine dritte Gerichtsshow im Portfolio, die nicht aus der Feder von Ruprecht Essberger stammte. Dem Untertitel entsprechend ("Rechtsfälle im Urteil des Bürgers") reinszenierte sie tatsächlich stattgefundene Gerichtsprozesse noch einmal vor dem Fernsehpublikum. Die ausgewählten Fälle kamen hierbei aus allen Bereichen des Rechts, berührten oft gesellschaftliche Fragen und hatten häufig eine Präzedenzwirkung. Nach dem Ende der Beweisaufnahme erfolgte stets eine Abstimmung unter den im Studio anwesenden Zuschauenden, wie sie den vorgetragenen Sachverhalt entscheiden würden. Im Anschluss wurde das offizielle Urteil verkündet, mit dem Abstimmungsergebnis verglichen und durch Expert:innen eingeordnet, da man ebenfalls die didaktische Absicht verfolgte, das Rechtsverständnis der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
"Ehen vor Gericht", "Verkehrsgericht" und "Wie würden Sie entscheiden?" kamen in loser Folge mehrmals im Jahr am (Vor-)Abend und begründeten die Rechtskompetenz des ZDF, das dafür die eigene Redaktion "Recht und Justiz" betrieb. Zeitweise wurden die drei Formate unter der einheitlichen Marke "Gerichtstermin" versammelt. Im April 1999 setzte der Sender mit "Streit um Drei" eine weitere Gerichtsshow um, die jedoch im täglichen Nachmittagsprogramm lief. Im Unterschied zu den abendlichen Formaten beinhaltete jede der 50-minütigen Ausgaben gleich drei Fälle, die diesmal meist aus dem Zivilrecht stammten und ohne Einspielfilme auskamen. Der Takt wurde also deutlich angezogen und die Prozesse um Nachbarschaftsstreitereien, Zechprellerei und Erbschleicherei gerieten spürbar seichter - manchmal angesichts der Kleingeistigkeit einiger Streitereien auch absurder. Davon ungeachtet wärmte die sogenannte "Gerichts-Daily" abermals Essbergers altes Konzept auf. Ein weiteres Mal stellten darin improvisierende Schauspieler:innen echte Fälle vor einem echten Richter nach. Dazwischen gab es wieder Einordnungen und Tipps von einem Experten, – diesmal von Wolfgang Büser.
Die tägliche, hausinterne Konkurrenz sollte zum Verhängnis für "Ehen vor Gericht", "Verkehrsgericht" und "Wie würden Sie entscheiden?" werden, denn der damalige ZDF-Intendant Dieter Stolte verkündete im Juli 2000 die Einstellung der drei abendlichen Formate. Mit "Streit um Drei" hätte man ja "die Kompetenz auf dem Justizsektor weiter ausgebaut" und könne auf "unregelmäßig ausgestrahlte" Sendungen verzichten. In der Endabrechnung entstanden von "Ehen vor Gericht" 89 Episoden. "Verkehrsgericht" kam auf 68 Ausgaben und das Team von "Wie würden Sie entscheiden?" befragte sein Publikum sogar 165 Mal. Ironischerweise verlor "Verkehrsgericht" bereits in den letzten Folgen seinen angestammten Fernsehgerichtssaal und musste die Kulisse von "Streit um Drei" mitnutzen. Die finalen, längst aufgezeichneten Ausgaben der Reihen wurden teilweise am Nachmittag versendet.
Das Fernsehgericht tagt weiter
Zum Todestag von Essberger am 08. August 2005, der sich in diesen Tagen jährt, würdigte der Programmdirektor des NDR-Fernsehens, Volker Herres in einer Pressemitteilung dessen Werk: "Ruprecht Essberger zählt zu den wichtigen Vertretern der Pioniergeneration des deutschen Fernsehens. 'Das Fernsehgericht tagt' war gelungene Unterhaltung, verbunden mit der gekonnten Vermittlung aktueller Gerichtsentscheidungen oder neuer Gesetze. Mit einem Konzept, das Maßstäbe setzte, war Essberger beim Publikum überaus erfolgreich."
Sein Konzept lebte auch nach dem Ende seiner eigenen Formate in jeder täglichen Gerichtsshow der privaten Kanäle weiter. Schließlich wurden (und werden) bei "Richterin Barbara Salesch", "Richter Alexander Hold", "Das Strafgericht", "Das Jugendgericht" oder "Das Familiengericht" sowie in den aktuellen Neuauflagen ebenso Gerichtsprozesse von improvisierenden (Laien-)Darstellenden nachgespielt und von echten Jurist:innen begleitet. Im Grunde hat Essbergers "Fernsehgericht" von 1961 nie aufgehört zu tagen.
Das grundsätzliche Kameraverbot in deutschen Gerichtssälen trat übrigens im Jahr 1965 in Kraft. Rund 34 Jahre später fand Sat.1 doch noch einen Weg, in einer Fernsehshow echte Fälle rechtlich bindend zu verhandeln. Der Kniff bestand darin, ausschließlich Streitigkeiten vor einem privaten Schiedsgericht aburteilen zu lassen. Als dann in einer der ersten Folgen von "Richterin Barbara Salesch" eine gewisse Regina Zindler ihren Nachbarn beschuldigte, mit dessen Knallerbsenstrauch einen Maschendrahtzaun zu beschädigen, wurde aus ihr einer der ersten unfreiwilligen Reality-Promis, um die sich die großen Sender regelrecht stritten. Das allerdings ist eine ganz andere Telegeschichte.