Eine im August ausgestrahlte Ausgabe der Sat.1-Show "Wer kocht das Beste für die Gäste?" hat ein Nachspiel für Frank Rosin, der in dem Format gegen verschiedene Herausforderer antritt, um 33 Gäste zu verköstigen. Der Tierschutzbund wirft dem prominenten TV-Koch Tierquälerei vor und hat Rosin deshalb nun angezeigt. 

Konkret geht es um lebende Flusskrebse, die in der Sendung nicht nur nicht vernünftig gelagert gewesen sein sollen, sondern auch falsch zubereitet. Das ist jedenfalls der Vorwurf, den der Tierschutzbund gegen Frank Rosin erhebt. Demnach soll der TV-Koch zahlreiche Flusskrebse in einen erhitzten Topf mit heißem Fett geworfen haben. 

"Der Verzehr von Krebsen zählt zwar gesetzlich als ‘vernünftiger Grund’ zur Tötung, jedoch nur, wenn die richtige, also verhältnismäßige Tötungsmethode angewandt wird", sagt Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund. "Die Tötung von Krebstieren durch Braten ist langwierig und qualvoll und per Gesetz daher ausdrücklich verboten." In diesem Fall sei deutlich erkennbar gewesen, dass mindestens einer der Flusskrebse noch am Leben gewesen sei, als Rosin die Tiere einige Zeit später mit einem Kochlöffel umrührte. 

Das Töten von Krebstieren ist aktuell elektrisch zulässig, aber auch durch kochendes Wasser, wenn das Tier dabei vollständig bedeckt ist. Die Empfindungsfähigkeit von Zehnfußkrebsen, zu denen die Flusskrebse zählen, sei "wissenschaftlich nachgewiesen", heißt es vom Tierschutzbund. Doch das Braten ist nicht das einzige, woran sich die Tierschützerinnen und Tierschützer stören. Demnach erhebt der Tierschutzbund auch Vorwürfe wegen der "offensichtlich ordnungswidrigen Lagerung" der Tiere.

So sei in der Sendung zu sehen gewesen, wie Frank Rosin die Flusskrebse in einer Glasschale ohne Wasser aus dem Vorratsraum holte. Nicht verwendete, lebende Exemplare stellte er in der wasserlosen Schale auf der Küchenarbeitsplatte beiseite, kritisiert der Tierschutzbund. Frank Rosin hat sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen und der Anzeige geäußert.