Als Joseph Ratzinger vor 19 Jahren zum Papst gewählt wurde, schrieb "Bild" eine Schlagzeile, die bis heute im Gedächtnis geblieben ist: "Wir sind Papst". Nun hat der Springer-Verlag einen Rechtsstreit um diesen Slogan gewonnen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg ist der Slogan urheberrechtlich geschützt. In dem Rechtsstreit klagte Springer gegen die Betreiber zweier Websiten, auf denen zwei Grafiken zur Lizenzierung angeboten wurden, die unter anderem die haushohe Abbildung jener "Bild"-Titelseite vom 20. April 2005 zeigte, die an der Fassade des Springer-Hochhauses in Berlin angebracht war.
Eine vorübergehende Fassadenverkleidung mit der Abbildung dieser Titelseite falle nicht unter die Panoramafreiheit, urteile das Gericht. Nach Auffassung des OLG Hamburg weise der Slogan "Wir sind Papst" eine ausreichende Schöpfungshöhe auf und genieße als "Sprachwerk" urheberrechtlichen Schutz. In der Schlagzeile komme eine Indivualprägung des Autors zum Ausdruck, heißt es. Die Schlagzeile verbalisiere in besonders prägnanter Form und unter Anwendung stilistischer Mittel ein Identifikationsgefühl in der Bevölkerung. Zugleich sieht das Gericht auch die Anerkennung in Fachkreisen als ein weiteres Indiz für eine ausreichende Schöpfungshöhe. Der Autor Georg Streiter hatte für die Papst-Schlagzeile etwa eine Auszeichnung des Art Directors Club Deutschland erhalten, "Wir sind Papst" belegte zudem den zweiten Platz im Ranking der "zehn Wörter des Jahres 2005".
Der Anwalt Christian Solmecke hat das Urteil in einem Artikel ausführlich eingeordnet und darin auch noch einmal erklärt, weshalb nicht alle Slogans, etwa "Früher war mehr Lametta", schützenswert sind.