ARD, ZDF © ARD, ZDF
Noch in dieser Woche will die Rundfunkkommission der Bundesländer ihre Reformvorschläge für ARD, ZDF und Deutschlandradio an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten weiterleiten. Dann wird weitgehend klar sein, welche Reformen die Medienpolitiker sich in den vergangenen Monaten ausgedacht haben, zuletzt sickerten schon einige Informationen durch (DWDL.de berichtete). 

Kritik an den geplanten Veränderungen kommt nun von der Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse von ARD, ZDF und Deutschlandradio. In einem Brief an die Ministerpräsidentenkonferenz und die Mitglieder der Rundfunkkommission spricht man von einer "fahrlässigen oder sogar mutwilligen Schwächung der Sender". Man sei grundsätzlich offen für notwendige Reformen und Priorisierungen, viele nun im Raum stehende Vorschläge halte man aber für "rückwärtsgewandt und weltfremd". Die Arbeitsgemeinschaft fordert daher, dass die Pläne noch einmal überarbeitet werden und die Programmmacherinnen und Programmmacher in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. 

Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse kritisiert konkret die geplanten strengeren Regularien in Bezug auf die Presseähnlichkeit der Online-Angebote der Sender. Das Verlangen von Sendebezug und ein Verbot von presseähnlichen Texten widerspreche dem modernen Nutzungsverhalten der Menschen sowie dem Auftrag, mit digitalen Angeboten junge Zielgruppen zu erreichen, heißt es. "Nachrichtenereignisse müssen zunächst schnell über Texte vermittelt werden, bevor man die Bilder und die Stimmen dazu hat."

Schon heute sorgt die Regelung im Medienstaatsvertrag zur Presseähnlichkeit für Ärger. Eine eben solche ist den Öffentlich-Rechtlichen untersagt, ihre Angebote müssen "im Schwerpunkt" mittels Bewegtbild und Ton gestaltet werden. Aber wer bestimmt schon, was genau "im Schwerpunkt" bedeutet? Nicht zuletzt deshalb liegen die Verlage seit Jahren im Dauerclinch vor allem mit den ARD-Sendern, ein vor Jahren vereinbartes Schlichtungsverfahren ist längst nicht mehr ernstzunehmen, weil es nicht imstande ist, die Konflikte zwischen den Beteiligten zu lösen. 

Auch die geplante Streichung von Sendern, sowohl im TV als im Radio, sorgt bei den Redakteurinnen und Redakteuren für Unmut. Zwar stellt sich die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse nicht gänzlich gegen Streichungen, diese müssten aber an "die Stärken des öffentlich-rechtlichen Profils" gekoppelt werden. "Der Wegfall erfolgreicher Sender wäre ein Rückschritt, zumal sich digitale und lineare Angebot in diesen Fällen gegenseitig befeuern", heißt es - das lässt Spielraum für Interpretationen, weil nicht alle Sender gleich erfolgreich sind. Streichungen müssten in jedem Fall durch digitale Angebote kompensiert werden. 

Darüber hinaus verlangt die Arbeitsgemeinschaft, dass sich die Bundesländer an das KEF-Procedere halten. Die Kommission hatte zuletzt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2025 empfohlen. Dass das von allen Bundesländern auch tatsächlich so beschlossen wird, gilt als nahezu ausgeschlossen - es droht also ein mutmaßlich erneuter Verfassungsbruch, weil die Länder von der KEF-Empfehlung eigentlich nur in absoluten Ausnahmefällen abweichen dürfen. Und genau das kritisieren nun auch die Redakteurinnen und Redakteure. Sie verweisen darauf, dass das aktuelle Verfahren von den Ländern selbst eingeführt worden sei. 

Sollte der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht steigen, könnten die Öffentlich-Rechtlichen, wie schon vor einigen Jahren, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Bis dort eine Entscheidung getroffen wird, müssten ARD, ZDF und Deutschlandradio aber wohl mit dem aktuellen Beitrag auskommen. Ob die Anstalten den Schritt tatsächlich gehen, ist aber unklar. Und auch hier setzen die Reformen der Rundfunkkommission an: Die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags soll einerseits an die Preisentwicklung gekoppelt werden, dazu gibt’s noch einen sogenannten Rationalisierungsabschlag, die Länder könnten hier also künftig Streichungen bei der Höhe des Rundfunkbeitrags vornehmen.