Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss ihre im April unterbrochene Rechteauktion um die audiovisuellen Verwertungsrechte, die im April nach einem Streit mit Streamingdienst DAZN pausiert hatte, komplett neu starten. Das hat das von DAZN angerufene Schiedsgericht, das in den vergangenen Wochen und Monaten tätig war, nun entschieden. Somit muss die DFL auch die bereits erfolgte Vergabe rund um Paket B, um das es ein Wettbieten gegeben hat, zurücknehmen. DWDL.de-Infos zufolge hatte im April der Pay-Sender Sky den Zuschlag für das Paket mit knapp 200 Livespielen (verteilt auf Freitagabend und Samstagnachmittag sowie Relegationsspiele) erhalten, obwohl er deutlich weniger zu zahlen bereit war als DAZN. Diese Vergabe wollte DAZN nicht akzeptieren und rief daher das Schiedsgericht an.

 

Im Kern ging es dabei auch um die Frage, ob sich die Deutsche Fußball Liga (DFL) korrekt verhalten hat, als sie DAZN nach der Angebotsabgabe eine (sehr) kurze Frist einräumte, eine eigentlich schon im Vorfeld in den Ausschreibungsunterlagen geforderte Bankgarantie nachzureichen. Ob sich das Schiedsgericht genau daran gestört hat, ist unklar. Klar ist indes, dass das Schiedsgericht dem Streamingdienst zumindest in Teilen recht gab. Eine der Forderungen von DAZN war, dass dem Streamer das Paket B zugesprochen werden soll. Genau das tat das Gericht letztlich aber nicht. Es fand stattdessen eine eher salomonische Lösung, die die bisherige Ausschreibung für nichtig erklärt und somit den Neustart des Prozesses zur Folge hat. Eine ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts liegt noch nicht vor – sie wird für November erwartet. Auch deshalb will die Liga die Entscheidung jetzt noch nicht inhaltlich kommentieren.

DAZN wertet das Urteil indes als Erfolg. Man sei erfreut, "dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass DAZN der beste Partner für die DFL, für die Vereine und für die deutschen Fußballfans ist", heißt es vom Streamingdienst. Von Sky aus Unterföhring heißt es, dass man das Urteil zur Kenntnis nehme. Weiter: "Wir sind sehr gut aufgestellt für die Medienrechte-Vergabe und zuversichtlich, unseren Zuschauern weiterhin das beste Bundesliga-Erlebnis bieten zu können und der führende Sport-Anbieter zu bleiben."

DAZN hatte zuletzt gesagt, dass es für vier Spielzeiten, es geht um den Zeitraum von Sommer 2025 bis Sommer 2029, rund 1,6 Milliarden Euro für Paket B hätte zahlen wollen. Das zweithöchste Angebot, also das von Sky, lag mehr als 20 Prozent darunter. Es lag bei grob um die 320 Millionen pro Spielzeit – was übrigens immer noch mehr ist als so mancher Beobachter im Vorfeld der Auktion erwartet hatte, waren doch in der Vergangenheit in ausländischen Märkten eher Erlösrückgänge zu sehen gewesen. Diese Summe ist jetzt nicht mehr garantiert.

Immerhin dürfte das Urteil aber Bedenken aus dem Weg räumen, dass die Auktion über viele Monate blockiert ist - das wäre passiert, hätte DAZN das Urteil nicht akzeptiert. Im Falle weiterer Prozesse hätte es lange Rechtsunsicherheit gegeben. Wenn die Auktion neu gestartet wird, werden wieder alle mitbieten können – dann aber unter anderen Vorzeichen. Jetzt ist klar, welche Summen DAZN im April bereit war zu bieten und welche Sky. Dieses Wissen kann nun jeder Teilnehmer für sich nutzen.

 

Details zur Fortsetzung der Medienrechte-Vergabe will die DFL nach weiterer inhaltlicher Abstimmung im DFL-Präsidium bekanntgeben. Nach DWDL-Infos ist nicht mit einer unverzüglichen Fortsetzung zu rechnen. Alle möglichen Medienpartner müssen sich schließlich auf diese neue Situation einstellen. Wahrscheinlicher Startzeitpunkt für die neue Auktion ist ein Fenster zwischen Mitte Oktober und Mitte November. Dann hätte die Liga auch ein Ziel erreicht, das sie schon vor einigen Wochen formulierte: Dann wären die Fernsehrechte für den neuen Zyklus in jedem Fall noch vor Weihnachten vergeben – und alle Sender hätten unter dem Weihnachtsbaum die so sehr gewünschte Planungssicherheit.