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Bei einem Messerangriff in Mannheim ist im Mai ein Polizist getötet worden. Der Fall war national in den Schlagzeilen, doch nicht alle Medien haben dabei sorgfältig gearbeitet. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls der Presserat, der auf seiner jüngsten Sitzung 20 öffentliche Rügen ausgesprochen hat, darunter auch welche an schwaebische.de, BZ-berlin.de und bild.de, die über den Fall berichtet hatten. 

Schwaebische.de bediente dabei das Sensationsinteresse der Leserinnen und Leser, in dem man das gesamte Video des Angriffs veröffentlichte. BZ-berlin.de verletzte die Würde des Opfers, weil man ein Standbild des Videos veröffentlichte, dabei aber noch reinzoomte. Ebenfalls wegen eines Standbilds wurde bild.de gerügt. Die Veröffentlichungen seien nicht vom öffentlichen Interesse gedeckt, sondern übertrieben sensationell gewesen. 

Überhaupt stand bild.de sehr im Fokus des Selbstkontrollorgans, fünf weitere Rügen gingen an das News-Portal. So hat man in einem Fall brisante Behauptungen nicht hinreichend eingeordnet, außerdem berichtete man identifizierend über Angehörige eines 24-jährigen Lokalpolitikers, der von seinem eigenen Vater erschossen worden war. In einem anderen Fall war ein Prozessbericht vorverurteilend, außerdem veröffentlichte die Redaktion Fotos eines Todesopfers. 

Aber auch andere Medien wurden gerügt: Die "BZ" etwa, weil man einen falschen Tatverdächtigen zeigte oder auch die "Süddeutsche Zeitung", die eine Werbung nicht als eben solche kennzeichnete - sondern als "Verlagsangebot". Das verstieß nach Ansicht des Presserats gegen das Gebot der Trennung von Werbung und Redaktion. Einen "schweren Verstoß" sah das Selbstkontrollorgan auch in einem Produkttest, der auf welt.de erschienen war. Der Beitrag habe trotz der Nennung eines Kooperationspartners eine weitgehend redaktionelle Anmutung gehabt, heißt es.

Die "Bayerische Rundschau" gab einer Betroffenen keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme und die "Freizeit Revue" titelte nach dem Tod von Fritz Wepper: "Sein geheimes Testament – Jetzt kommt die ganze Wahrheit ans Licht" - das war aus der Sicht des Presserats irreführend. In dem Text wurden keine Informationen zum Testament geliefert. 

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