Die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nimmt allmählich Formen an. Wie aus mehreren Medienberichten mit Verweis auf die Rundfunkkommission der Länder hervorgeht, soll den Ministerpräsidenten voraussichtlich in der kommenden Woche ein vorläufiger Entwurf vorgelegt werden. Dabei schließen die Länder offenbar eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 aus, um mögliche Effekte durch die Reform abzuwarten, die Mitte 2025 in Kraft treten könnte.

Heike Raab, die als Staatssekretärin für Rheinland-Pfalz die Vorsitzende der Rundfunkkommission ist, sagte einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge, der jetzt finalisierte Entwurf des Reformstaatsvertrags sehe quantitativ "deutliche" Einschnitte vor. Tatsächlich sollen demnach gleich 20 Hörfunkwellen wegfallen oder mit anderen fusionieren - übrig blieben dann immer noch 53 öffentlich-rechtliche Radiosender.

Mit Blick auf die derzeit zehn TV-Spartenkanäle sehen die Pläne eine Reduzierung von vier oder gar fünf vor. Konkrete Vorgaben, welche Radio- und Spartensender wegfallen sollen, will die Politik zwar nicht vorgeben, allerdings berichtet die "SZ" von einem sogenannten Körbe-Modell, nachdem ARD und ZDF jeweils im Bereich der Kultur-, Informations- sowie Kinder- und Jugendsender Reduzierungen vornehmen sollen. Im Gegenzug erhoffen sich die Länder offenbar eine Stärkung der Hauptprogramme.

Während auch über eine Deckelung der Kosten für Sportrechte und die Gehälter der Senderverantwortlichen diskutiert werden soll, ist die Idee einer neuen Geschäftsführung für die ARD, wie sie der Zukunftsrat vorsah, vom Tisch. Durch die Reformschritte sei eine "möglichst hohe Beitragsstabiltät" möglich, heißt es. Veröffentlicht werden soll der Reformentwurf Ende kommender Woche im Anschluss an eine Sitzung der Ministerpräsidenten.