Die Juristin Juliane Schütt, die seit der Neu-Konstituierung im April 2023 dem RBB-Verwaltungsrat angehört, bleibt auch weiterhin Mitglied in dem Gremium. Ein Antrag auf ihre Abberufung hatte auf der Sitzung des RBB-Rundfunkrats am Donnerstag keine Mehrheit gefunden. "Hintergrund des Antrags war der Verdacht einer Interessenkollision, die geeignet schien, Zweifel an der unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben als Verwaltungsrätin zu rechtfertigen", heißt es in der Mitteilung des Rundfunkrats.

Zur Erläuterung: Schütts Ehemann ist als freier Mitarbeiter für das RBB-Kulturprogramm Radio3 tätig. Schütt hatte sich aufgrund dessen bei Abstimmungen im Verwaltungsrat bislang offenbar stets enthalten, wenn es um Radio3 oder tarifrechtliche Fragen ging - allerdings wird ihr vorgeworfen, dass sie diese familiäre Beziehung im Vorfeld ihrer Berufung nicht korrekt offengelegt habe. Der RBB-Rundfunkratsvorsitzende Oliver Bürgel hatte Schütt daher im Juli empfohlen, ihr Amt zumindes vorübergehend niederzulegen, was diese abgelehnt hatte. Sie sehe in der freien Mitarbeit ihres Mannes keinen Interessenskonflikt. Stattdessen erklärte sie, dass sie sich auch juristisch gegen eine Abberufung wehren wolle.

Ein RBB-Rechercheteam hatte zwischenzeitlich obendrein über einen weiteren möglichen Interessenskonflikt berichtet: Schütt pflegt seit Ende der 90er ein freundschaftliches Verhältnis zu RBB-Programmdirektorin Katrin Günther. "Wir kennen uns seit vielen Jahren, sehen uns auch bei entsprechenden Anlässen", bestätigte Günther. Schütt wiederum hatte sich daher auch im April demnach auch bei einer Abstimmung in Bezug auf Katrin Günther der Stimme enthalten. Wie der RBB weiter berichtet, saß Schütt auch bis August als Vertreterin des Verwaltungsrats im Aufsichtsrat der Tochter RBB Media. Diese hält u.a. eine Beteiligung an der Produktionsfirma Dokfilm, in deren Geschäftsleitung der Ehemann von Katrin Günther arbeitet.

Der RBB-Rundfunkrat sah nun mehrheitlich trotzdem keinen Grund für eine Abberufung. Oliver Bürgel, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates, sagte nach der nicht-öffentlichen Beratung und Abstimmung des Antrags: "Es ist gut, dass wir hier Klarheit haben. Der Rundfunkrat hat sich gegen die Abberufung von Juliane Schütt entschieden. Für Rundfunk- und Verwaltungsrat, aber auch für Juliane Schütt selbst, endet so ein belastender Zustand. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen der beiden Aufsichtsgremien, insbesondere Juliane Schütt, die sich konstruktiv der Situation angenommen haben."

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