Wenn der RBB am 17. September wenige Tage vor der Landtagswahl in Brandenburg zur Sendung "rbb 24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einlädt, dann werden dort je eine Vertreterin oder ein Vertreter von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, AfD, BSW und BVB/Freie Wähler ihre Positionen darstellen und miteinander diskutieren dürfen. Viele kleinere Parteien werden diese Möglichkeit hingegen nicht erhalten - und dazu gehört diesmal auch die FDP. Die warf dem Sender daraufhin "Wahlkampfverzerrung" vor und zog vor Gericht.

Doch das Verwaltungsgericht Potsdam stärkt nun die Position des RBB. "Die Bestimmung und Begrenzung des Teilnehmerkreises beruht auf einem schlüssigen journalistischen Konzept, das mit dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit im Einklang steht", heißt es im entsprechenden Beschluss.

Der RBB hatte ein Konzept vorgelegt, demzufolge lediglich die Spitzenkandidatin oder der Spitzenkandidat jener Parteien eingeladen werden, die "eine realistische Chance haben, erstmals oder erneut in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen, darüberhinaus erhalten auch jene Parteien einen Platz, die in Wahlumfragen zwar zuletzt deutlich unter der 5-Prozent-Hürde lagen, aber die "das politische Geschehen im brandenburgischen Landtag in der zu Ende gehenden Wahlperiode mitgestaltet haben".

Die FDP hingegen erfülle keines dieser Kriterien, da sie dem derzeitigen Landtag gar nicht angehört und in Wahlumfragen aufgrund der geringen gemessenen Werte nur noch unter "Sonstige" auftaucht.