Rund zwei Monate ist es noch hin, bis sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder im Oktober in Leipzig treffen, bis dahin soll der Entwurf des seit langem diskutierten Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorliegen - dementsprechend sitzen die für die Medienpolitik Verantwortlichen auch in den jetzigen Sommermonaten zusammen, um Kompromisse zu finden, mit denen alle Länder leben können. Die große Frage bleibt also: Wie viel Reformeifer bleibt nach der monatelangen Kompromiss-Suche letztlich übrig. Zweifel am Reformwillen hat zuletzt beispielsweise der Vorsitzende der Gremienvorsitzendenkonferenz geäußert.

Helmut Hartung berichtet in der "FAZ" nun über den aktuellen Stand der Entwürfe. Demnach bleibt man bei der Reform der ARD-Organisation deutlich hinter den Vorschlägen des Zukunftsrates zur Schaffung einer zentralen Einheit zurück. Stattdessen wolle man auf das Federführungsprinzip für alle Formen der Zusammenarbeit innerhalb der ARD setzen, die man wenig überraschend natürlich intensiviert sehen will. Der ARD-Vorsitz soll weiter rotieren, neben der geschäftsführenden Anstalt an der Spitze solle es aber immer zwei stellvertretende Anstalten geben. Ein gemeinsames Büro solle der administrativen Unterstützung des Vorsitzes dienen. Auch die ARD-Programmdirektion solle künftig der Gesamtkoordinierung des ARD-Vorsitzes unterliegen und bei Entscheidungen der Zustimmung einer Gremienvertreterkonferenz bedürfen.

Um besser überprüfen zu können, ob ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Auftrag auch erfüllen, sollen diese dem Bericht zufolge Kennzahlen und Verfahren entwickeln, die vergleichbare Leistungsanalyse ermöglichen, ein Medienrat aus sechs bis acht Mitgliedern soll das dann prüfen und kontrollieren und mögliche Maßnahmen diskutieren. Auch der finanzielle Einsatz der Mittel soll besser überprüft werden können, hier ist im "FAZ"-Artikel von der Einführung einer verbindlichen Kosten- und Leistungsrechnung die Rede. Die Sender sollen künftig über ein Budget verfügen und Mittel auch in die nächste Gebührenperiode übertragen dürfen, was ihnen also bei großen Investitionen mehr Flexibilität verschaffen würde.

Geld will man sparen, indem man Zusammenarbeit in administrativen und technischen Bereichen vorschreibt, zudem solle auch die Reduzierung der Zahl an Hörfunkwellen und von Spartenprogrammen verbindlich geregelt werden. Letzteres könnten ARD und ZDF inzwischen selbst entscheiden, haben davon bislang aber keinen Gebrauch gemacht, obwohl vor allem die ARD diese Möglichkeit jahrelang gefordert hatte - was WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn bei seiner Bewerbung um den WDR-Intendantenposten mit den Worten kommentierte, dass man hier "ziemlich dumm" dastehe.

Weitere Regelungen sehen laut "FAZ" beispielsweise vor, dass die Sender zum Anbieten "zielgruppengerechte interaktive Kommunikation" verpflichtet werden sollen, zur leichten Nutz- und Auffindbarkeit von Bildungsangeboten und zur Berücksichtigung von Sportarten, die" keiner oder nur einer geringen kommerziellen Vermarktung" unterlägen. Im Online-Bereich soll die - längst begonnenen - Vernetzung der Portale untereinander vorangetrieben werden, zudem wolle man das Verbot der Presseähnlichkeit konkretisieren. Texte sollen demnach sendungsbegleitend sein und nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ähnliche Regelungen gibt es allerdings auch schon bislang, was seit vielen Jahren zu dauerhaften Auseinandersetzungen zwischen Verlagen und Öffentlich-Rechtlichen führt. Man darf also wie bei allen Punkten auf die genaue Formulierung gespannt sein - und ob die an der Konflikt-Situation wirklich etwas ändern wird.

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