Mitte Juli ließ Innenministerin Nancy Faeser das rechtsextremistische "Compact"-Magazin bzw. die herausgebende Compact Magazin GmbH verbieten. Das Verbot erfolgte dabei ungewöhnlicherweise auf Grundlage des Vereinsrechts. Zur Begründung führte das BMI an, die Vereinigung lehne die verfassungsmäßige Ordnung nach ihren Zwecken und ihrer Tätigkeit ab und weise eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf, was in zahlreichen Beiträgen des monatlich erscheinenden "Compact"-Magazins zum Ausdruck komme.
Dagegen erhob unter anderem die Compact Magazin GmbH Klage, trotzdem wurde das Verbot damals sofrt vollzogen. Dieser Sofortvollzug wurde nun durch das Bundesverwaltungsgericht im Falle der Compact Magazin GmbH (und nur dieser) vorerst außer Kraft gesetzt. Eine endgültige Entscheidung über die Klage ist damit nicht gefallen, im Eilverfahren wurde lediglich eine "summarische Prüfung" vorgenommen. Dabei sei man zum Schluss gekommen, dass die Erfolgsaussichten offen seien. Mit Blick auf die Einschränkung der Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit hat man den Vollzug der Verbotsverfügung daher nun aufgehoben, das "Compact"-Magazin darf somit bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren also wieder erscheinen.
Das Gericht hatte dabei per se keine Bedenken, dass das Vereinsgesetz hier zur Anwendung kam. Ob die Vereinigung aber den "Verbotsgrund des Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Zwar ließen "einzelne Ausführungen" im "Compact"-Magazin "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen, auch deute "Überwiegendes darauf hin, dass "Compact" "mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt".
Fraglich sei jedoch, ob diese problematischen Beiträge im Vergleich zu den nicht zu beanstanden Beiträgen "für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gerechtfertigt" sei. Schließlich gebe es auch die Möglichkeit milderer presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote oder orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote.
Beim DJV sieht man die Entscheidung als "klares Bekenntnis des Gerichts zum Grundrecht der Pressefreiheit. Der DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster: "Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war, der heute nach hinten losging." Man habe bereits bei der Bekanntgabe vor den Konsequenzen eines solchen Schnellschusses gewarnt, zumal bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache nun noch viel Zeit vergehen könne. Beuster: "Ich würde es begrüßen, wenn die Bundesinnenministerin ihren berechtigten Kampf gegen den Rechtsextremismus unter Beachtung der
verbrieften Grundrechte führt". Der politische Flurschaden sei sonst immens.