Wie die schwedische Staatsanwaltschaft am Montag mitgeteilt hat, wurden die Untersuchungen im Fall Joost Klein nun abgeschlossen, eine Anklage wird nicht erhoben. Joost Klein hatte die Niederlande eigentlich in Malmö mit dem Song "Europapa" beim Eurovision Song Contest vertreten sollen, nach Vorwürfen, er habe eine bedrohliche Bewegung in Richtung einer Kamera gemacht und dadurch die Kamerafrau bedroht, war er aber unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen vom Wettbewerb ausgeschlossen worden.
In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es nun: "Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Mann eine Bewegung machte, die die Filmkamera der Frau traf. Der Ablauf der Ereignisse war schnell und wurde von den Zeugen des Vorfalls unterschiedlich wahrgenommen." Oberstaatsanwalt Fredrik Jönsson: "Heute habe ich die Ermittlungen eingestellt, weil ich nicht beweisen kann, dass die Tat geeignet war, ernsthafte Angst zu verursachen oder dass der Mann eine solche Absicht hatte."
Das Management des Sängers gab gegenüber der niederländischen Nachrichtenagentur ANP zu Protokoll, dass die letzten Monate für Joost Klein "furchtbar schwer" gewesen und er nun "ungeheuer froh und erleichtert" sei. Es habe nie einen Grund für das Verfahren gegeben.
Der Sender Avrotros, der in den Niederlanden für den ESC zuständig ist und von Anfang an starke Kritik am Ausschluss von Joost Klein geübt hatte, will die Sache aber nicht so schnell auf sich beruhen lassen. In einem Statement heißt es: "Wir haben von Anfang an gesagt, dass diese Disqualifizierung unnötig und unverhältnismäßig war, und so sieht es jetzt auch aus. Wir sind immer noch zutiefst enttäuscht, dass das Europa-Abenteuer von Joost Klein und der gesamten Niederlande auf diese Weise brutal beendet wurde." Man werde sich nun kurzfristig mit der EBU-Leitung treffen. "Bei diesem Treffen wird es vor allem um diese ungerechte Disqualifikation gehen. Dabei werden wir auch all unsere anderen Einwände gegen die Vorgänge hinter den Kulissen des Song Contest erörtern, die wir zuvor in einem umfassenden Einspruchsschreiben an die EBU gerichtet haben, das bis heute unbeantwortet geblieben ist." Der Ball liege nun bei der EBU.