Droht da neuer Gremien-Ärger beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)? Wie RBB24 berichtet, soll der Rundfunkrats-Vorsitzende Oliver Bürgel beabsichtigen, die Verwaltungsrätin Juliane Schütt aufzufordern, ihr Mandat im Verwaltungsrat des RBB bis zur Klärung der gegen sie erhobenen Vorwürfe vorläufig ruhen zu lassen.

Zuletzt war durch einen "Bild"-Bericht bekannt geworden, dass der Rundfunkrat bei der Wahl von Schütt zur Verwaltungsrätin im April vergangenen Jahres nicht darüber informiert war, dass ihr Mann regelmäßig als Freier Mitarbeiter für den Sender tätig ist, wie Brügel inzwischen bestätigte. Das Justiziariat hat dem "RBB24"-Bericht zufolge auf Bitte des Rundfunkrats inzwischen eine rechtliche Einschätzung zu dem Fall geliefert. Demnach soll für Bürgel erkennbar sein, dass eine Interessenkollision nach den Regelungen des RBB-Staatsvertrags vorliegen könnte.

Im bisherigen Staatsvertrag, der zum 31. Dezember auslief, war geregelt, dass Mitglieder des Verwaltungsrats keine "wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben dürfen, die geeignet sind, die Erfüllung der Aufgaben als Mitglied des betreffenden Organs zu gefährden". Im inzwischen gültigen Medienstaatsvertrag wird sogar verlangt, dass sowohl Verwaltungs- als auch Rundfunkräte alle Tatsachen, die für eine mögliche Interessenkollision sprechen könnten, "unverzüglich dem Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums und seinem Stellvertreter anzuzeigen" haben.

Juliane Schütt hatte zuvor erklärt, sie habe einzelnen Rundfunkräten mitgeteilt, dass ihr Mann regelmäßig für den Sender arbeite. Wem genau sie das erzählt habe, wollte Schütt nicht preisgeben, da es sich um vertrauliche Gespräche gehandelt habe. Einen Interessenkonflikt sieht sie nicht. Der Rundfunkrat könnte anderer Auffassung sein: In seiner kommenden Sitzung am 19. September will das Gremium daher nun darüber entscheiden, ob Schütt Mitglied des Verwaltungsrats bleiben kann.