Das Oberlandesgericht Dresden hat die Berufung von Jan Böhmermann gegen eine sächsische Imkerei zurückgewiesen. Böhmermann hatte im vergangenen November in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" die Praxis kritisiert, Bienenvölker an Unternehmen zu vermieten, damit diese sich mit dem Anschein des Engagements für Nachhaltigkeit und Artenschmutz schmücken können. Anstelle von "Greenwashing" war in der Show von "Beewashing" die Rede.
Ein Imker aus Sachsen, den Böhmermann in seiner Sendung gezeigt hatte, drehte daraufhin den Spieß um und warb mit Böhmermanns Gesicht und Namen für seinen Honig, was er als Satire verstanden wissen wollte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und wollte dem Imker den Vertrieb des Honigs und die Werbung mit seinem Porträt verbieten. Dieser wiederum hatte jedes Glas seines "Beewashing"-Honigs mit einem QR-Code versehen, der zu einem YouTube-Kanal führte, auf dem der Imker seine Sicht auf Böhmermanns Vorwürfe darstellte.
Ein Eilantrag Böhmermanns blieb zuvor schon vor dem Landgericht weitgehend erfolglos. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht nun bestätigt. Der Senat teilte die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach es sich bei der Abbildung auf dem Plakat um ein "Bildnis der Zeitgeschichte" handele. Der Imker habe sich dessen in satirischer Weise bedient. Durch die Bezeichnung Böhmermanns als "führender Bienen- und Käferexperte", wie auf einem Aufsteller zu lesen war, habe sich der Imker satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich der Verfügungskläger als journalistisch-satirischer Investigationsjournalist sehe und zu einer Vielzahl von Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere. Der Imker habe damit nicht allein den Werbewert Böhmermanns für seine Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern zugleich in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt. Dies müsse Böhmermann hinnehmen.
Auch die Namensnennung verletze Böhmermanns allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht. Die Werbung mit seinem Namen greife zwar in seine Rechte ein. Angesichts der erkennbar satirischen Auseinandersetzung sowie des Umstandes, dass die Werbung nicht der alleinige Zweck der Aktion gewesen sei, sondern sich der Imker damit auch gegen die Vorwürfe in der Sendung zur Wehr habe setzen wollen, gehe das Recht auf Meinungsäußerung in der Gesamtabwägung Böhmermanns Interesse am Schutz seiner Namensrechte vor.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Allerdings könnte Jan Böhmermann nach Angaben der dpa ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen. Der Imker zeigte sich unterdessen nach dem Urteil gegenüber dem MDR zufrieden und lud Böhmermann ein, ihn seiner Imkerei zu besuchen. "Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer", sagte er. "Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil."