Bereits Ende 2022 hat der RBB seine damalige juristische Direktorin Susann Lange abberufen, in den Monaten davor war sie bereits von ihren Dienstpflichten entbunden. Nun hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die fristlose Kündigung der Justiziarin bestätigt. Über dieses Urteil im Berufungsverfahren berichtete die Nachrichtenagentur dpa zuerst. Das Gericht sieht die Kündigung als gerechtfertigt an, weil die Justiziarin mehrfach Pflichten verletzt habe. 

Es ist ein Punktsieg für den RBB, wenn auch nicht auf ganzer Linie. Denn wie das Gericht jetzt nämlich auch entschied, hat die ehemalige RBB-Direktorin trotz der wirksamen, fristlosen Kündigung einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nach Renteneintritt. Keinen Anspruch hat Lange durch die rechtswirksame Kündigung dagegen auf das in der Vergangenheit bereits vielfach kritisierte Übergangsgeld (Ruhegeld). 

Anders als noch das Arbeitsgericht Berlin entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg jetzt außerdem, dass der Arbeitsvertrag von Susann Lange nicht sittenwidrig gewesen ist. Die darin vereinbarte Regelung eines Übergangsgeldes sei grundsätzlich nicht zu beanstanden - genau das tat allerdings die Vorinstanz. Durch das Übergangsgeld hätte die ehemalige Direktorin bis zum Eintritt in die Rente Anspruch auf Zahlungen durch den RBB gehabt - und das ohne Gegenleistung. Dabei ging es um rund 1,8 Millionen Euro, die ihr jetzt aber nicht zustehen. Zurückzahlen muss die ehemalige RBB-Direktorin außerdem eine Zulage für die Zeit, in der der RBB den Vorsitz innerhalb der ARD innehatte. 

Der RBB hatte im Zuge der Schlesinger-Affäre mehrere Führungskräfte fristlos entlassen und streitet sich heute vor Gericht mit ihnen. Im Fall von Susann Lange war es nun das erste Urteil in einem Berufungsverfahren. Die getroffenen Entscheidungen könnten also auch einen Hinweis auf künftige Urteile sein. Richtig spannend wird es dann im Herbst, wenn sich der RBB mit der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger vor Gericht trifft (DWDL.de berichtete).