Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat am Dienstag seinen Jahresbericht für 2023 vorgelegt - und berichtet von allerlei Rekorden. Erstmals waren mehr als 40 Millionen Wohnungen beim Beitragsservice angemeldet, erstmals gab es über 47 Millionen Beitragskonten und erstmals wurden mehr als neun Milliarden Euro an Rundfunkbeitrag innerhalb eines Jahres eingenommen. Ausschlaggebend für all das war ein erneuter bundesweiter Meldedatenabgleich. Im Rahmen dessen übernimmteln die Einwohnermeldeämter die Daten sämtlicher in Deutschland gemeldeter Personen, die der Beitragsservice dann mit den eigenen Daten abgleicht, um so Personen bzw. Haushalte zu finden, die sich bislang dort nicht angemeldet haben.
Die Zahl der angemeldeten Wohnungen stieg so binnen eines Jahres um 909.435 auf insgesamt 40.698.001. Der Beitragsservice erwartet allerdings, dass diese Zahl im Verlauf dieses Jahres wieder deutlich zurückgehen wird. Hintergrund: Wer auf das Anschreiben gar nicht reagiert, wird automatisch angemeldet. "Aus den Erfahrungen der zurücklie- genden bundesweiten Meldedatenabgleiche wissen wir, dass nach Abschluss aller Verfahren zur Klärung der Beitragspflicht viele Wohnungen wieder abgemeldet werden müssen, weil dort bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder der Wohnungsinhaber bzw. die Wohnungsinhaberin von der Beitragspflicht befreit werden kann", erläutert Bernd Roßkopf, Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen und Services beim Beitragsservice. Übrig bleiben wird am Ende wohl ein Plus von rund 500.000 Wohnungen - die umgerechnet für jährliche Einnahmen in Höhe von etwa 100 Millionen Euro sorgen werden.
Auch dass die Erträge im vergangenen Jahr auf das Rekordniveau von 9,02 Milliarden Euro gestiegen sind, wird sich in diesem Jahr nicht so fortschreiben lassen. Für dieses Jahr erwartet man nicht nur aufgrund weiterer Befreiungen in den derzeit laufenden Klärungsverfahren einen Rückgang, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass einige durch den Meldedatenabgleich neu angemeldete Haushalte Nachzahlungen für die vergangenen Jahre leisten mussten, die als Einmaleffekt natürlich nicht erneut anfallen.
Apropos Befreiungen: Die Zahl der Personen, die aus sozialen Gründen von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit waren, ging - angesichts der steigenden Zahl etwa an Bürgergeldempfängern etwas überraschend - erneut ganz leicht um 0,4 Prozent auf 2,42 Millionen zurück. Beim Beitragsservice erklärt man, dass Bürgergeldempänger oder anderweitig Befreiungsberechtigte erst einen Antrag auf Befreiung stellen müssen, es hier also keinen Automatismus gebe. Zudem korreliere die Zahl der Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger nicht automatisch mit den Befreiungen, weil häufig ja mehrere Personen in einem Haushalt leben.
Rund 8 Prozent der zur Zahlung Verpflichteten haben ihren Rundfunkbeitrag zuletzt nicht rechtzeitig überwiesen, knapp vier Millionen Beitragskonten sind daher in einer Mahnstufe oder bereits in der Vollstreckung. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (3,2 Mio.) erklärt sich vor allem durch die Effekte aus dem Meldedatenabgleich. Wie weiter oben schon beschrieben, wird man bei Nicht-Reaktion automatisch angemeldet und rutscht bei Nicht-Begleichung des Betrags ins Mahnverfahren - häufig folgt erst dann eine Rückmeldung und Klärung.
Beim Beitragsservice hält man diese Zahl nicht für ungewöhnlich hoch, etwa aufgrund von genereller Ablehnung des Rundfunkbeitrags. Vielmehr sei neben dem Meldedatenabgleich die allgemeine verschlechterte wirtschaftliche Gesamtsituation vieler Beitragszahlender verantwortlich, mit ähnlichen Forderungsausfällen hätten auch andere zu kämpfen. Auch ein Ost-West-Gefälle sei nicht zu erkennen, auch wenn es regionale Unterschiede gibt. Während in Bayern nur 6,34 Prozent der Konten im Mahnverfahren oder der Vollstreckung sind, sind es beim Spitzenreiter Bremen 10,86 Prozent. Sachsen beispielsweise liegt mit einer Quote von 7,57 Prozent unter den Top 3-Bundesländern mit der höchsten Zahlungsmoral.
Bleibt noch die Frage, ob die Mehrerträge noch etwas an der KEF-Empfehlung ändern könnte, den Rundfunkbeitrag um 58 Cent zu erhöhen: Nein, denn die KEF hat diese Zahlen bereits in ihren Berechnungen berücksichtigt. Mehrerträge aus dieser Beitragsperiode dürfen von den Rundfunkanstalten nicht ausgegeben werden, sondern dienen als Rücklage und wirken somit bereits dämpfend auf den künftigen Rundfunkbeitrag, heißt es seitens des Beitragsservice.