RTL hat nach Auffassung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) im Umfeld von "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" gegen Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags verstoßen. Konkret beanstandete die NLM eine Split-Screen-Werbung für McDonald's, die am 27. Januar innerhalb der Realityshow zu sehen war.
In der Werbung sind die Kandidatinnen und Kandidaten des Dschungelcamps zu sehen, während zeitgleich der Schriftzug "My M" mit dem Markenemblem der Fast-Food-Kette gezeigt wurde. Das Problem: Eine Kennzeichnung als "Werbung" oder "Anzeige" erfolgte erst "mit einiger zeitlicher Verzögerung", wie die NLM mitteilte. Somit sei für das Publikum nicht sofort erkennbar gewesen, dass es sich um Werbung handelt.
Laut Medienstaatsvertrag muss die Werbung vom übrigen Programm eindeutig optisch getrennt und als solche gekennzeichnet sein. Dies sei im genannten Beispiel nicht der Fall, so die Medienhüter.
Noch ist die Beanstandung nicht rechtskräftig. Theoretisch hätte RTL nun innerhalb eines Monats Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen den Beanstandungsbescheid zu erheben. Doch darauf verzichtet das Unternehmen, wie ein Sprecher von RTL Deutschland gegenüber DWDL.de erklärte. "Wir nehmen diese sehr formale Bewertung der Aufsicht an und werden sie nicht gerichtlich überprüfen lassen", so der Sprecher. "Gleichwohl bedauern wir, dass die Medienanstalten bei dieser innovativen Werbeform, die unserer Auffassung nach für den Zuschauer als solche gut erkennbar war, zur Annahme eines Werbeverstoßes gelangt sind."