Gegen die Weigerung der Medienpolitik, den Rundfunkbeitrag wie von der KEF empfohlen ab 2025 von 18,36 auf 18,94 Euro zu erhöhen, formiert sich langsam aber sicher Widerstand. Während die Führungsetagen der Öffentlich-Rechtlichen noch immer weitestgehend schweigen, um nicht zusätzlich Öl ins Feuer zu gießen, haben sich nun Vertreterinnen und Vertreter aus den Aufsichtsgremien von ARD und ZDF mit einem Appell an die Bundesländer gewandt - sie drängen auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags bzw. auf eine Einhaltung des KEF-Verfahrens.
"In unseren Aufsichtsfunktionen sehen wir mit Sorge, dass das durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten vorgeprägte Verfahren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten derzeit nicht eingehalten wird", heißt es in dem Schreiben unter anderem. Ohne klare Zukunftsperspektive verliere man wichtige Zeit, warnen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner.
Unterschrieben wurde der Appell von mehr als 30 unterschiedlichen Gremienvertretern. Öffentlich gemacht wurde das Schreiben von Verdi. Der Chef der Gewerkschaft, Frank Werneke, ist selbst Mitglied im ZDF-Fernsehrat. Auf ihn und die ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme geht die Initiative offenbar zurück. Die Gremienmitglieder warnen die Politik außerdem, dass eine Verschiebung der empfohlenen Beitragserhöhung zu weiteren Sparmaßnahmen führen würde, die Funktion, Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Dauer schwächen würden.
"Eine Aushöhlung des rechtsstaatlich festgelegten Verfahrens hilft vor allem den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", heißt es in dem Schreiben weiter. Gleichzeitig machen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner deutlich, dass man die Umsetzung des Programmauftrags gefährdet sehen, sollte der Beitrag nicht steigen. Man könnte sich dann veranlasst sehen, die jeweiligen Führungsetagen der Anstalten dazu aufzufordern, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Das Bundesverfassungsgericht musste bereits bei der letzten Erhöhung des Rundfunkbeitrags zugunsten der Öffentlich-Rechtlichen eingreifen, weil sich Sachsen-Anhalt weigerte, der Erhöhung zuzustimmen. Inzwischen sind es mehrere Länder, die eine Erhöhung ab 2025 ausschließen. Die offizielle Linie der Öffentlich-Rechtlichen in der Kommunikation ist bislang, dass man von einer regulären Umsetzung des KEF-Verfahrens ausgeht - eine Annahme, die sich nach den vielen Aussagen von Medienpolitikern in der jüngeren Vergangenheit wohl als falsch erweisen wird. Vor dem Bundesverfassungsgericht hätten die Sender gute Chancen: Das Gericht urteilte bereits in der Vergangenheit, dass die Politik von dem bestehenden KEF-Verfahren nur in absoluten Ausnahmefällen abweichen kann - und dann auch nur, wenn man sich einig ist.
Die Bundesländer drängen die Öffentlich-Rechtlichen seit einiger Zeit zu verstärkten Sparanstrengungen. Dabei haben sie es aber (wieder einmal) verpasst, den entsprechenden Medienstaatsvertrag so anzupassen, dass etwa der Auftrag geändert worden wäre - und so auch der Finanzbedarf. Für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 ist man damit nun zu spät dran, wie zuletzt auch KEF-Chef Martin Detzel betonte. Die Medienpolitik arbeitet aktuell trotzdem an einem sogenannten Reformstaatsvertrag, den man im Herbst vorlegen will. Darin sollen dann große Einsparprojekte vorgeschrieben sein oder der Auftrag so geändert werden, dass Einsparungen unumgänglich sind. In Teilen der Politik gibt es noch die Hoffnung, dass das dann Auswirkungen auf die kommende Beitragsperiode haben könnte. Da kommt es dann aber wohl auch sehr auf das Verhalten der Anstalten selbst an.