Vor etwas mehr als einem Jahr, im April 2023, hat das Funke-Klatschmagazin "Die Aktuelle" ein KI-Interview mit dem ehemaligen Formel-1-Rennfahrer Michael Schumacher veröffentlicht. Das sorgte deshalb für einen großen Aufschrei, weil nicht auf den ersten Blick erkennbar war, dass dabei nicht der echte Schumacher zu Wort kam. Stattdessen suggerierte man den Leserinnen und Lesern, man habe mit dem Formel-1-Rekordweltmeister gesprochen - dabei handelte es sich lediglich um Antworten der KI.
Schumachers Familie kündigte damals an, juristisch gegen die Funke Mediengruppe vorgehen zu wollen. Der Verlag erkannte offenbar die Grenzüberschreitung und entschuldigte sich nicht nur, man kündigte die Chefredakteurin der Zeitschrift auch mit sofortiger Wirkung. Danach folgten noch weitere, ordentliche Kündigungen. Nun hat es eine erste juristische Aufarbeitung des Falls gegeben - und Funke kommt dabei alles andere als gut weg.
Wie "Übermedien" berichtet, habe das Arbeitsgericht München bereits Ende Februar entschieden, dass keine der ausgesprochenen Kündigungen rechtswirksam ist. Doch der Rechtsstreit geht weiter, denn Funke hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Es wird also zu einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht kommen. Ob die Chefredakteurin seit dem Urteil wieder für Funke arbeitet, wollte der Verlag gegenüber "Übermedien" nicht kommentieren.
Funke warf der ehemaligen "Die Aktuelle"-Chefredakteurin in dem Prozess jedenfalls vor, gegen journalistische Standards und Vorgaben des Verlags verstoßen zu haben. Die Journalistin wehrte sich unter anderem mit dem Hinweis, "ein stetes Ausloten" was "gerade noch geht" sei immer zentral für ihre Tätigkeit gewesen. Vor der Veröffentlichung hätte sie sich auch mit einer Kanzlei für Presserecht abgestimmt, die keine Probleme sah. Die ehemalige Chefredakteurin erklärte außerdem, sie habe sich in Sachen Schumacher-Berichterstattung nie mit der Geschäftsführung abstimmen müssen. Es habe auch keine Vorgaben für die Berichterstattung gegeben. Funke dagegen erklärte, es sei mehrfach erklärt worden, "auf unsensible Berichte und so genannte Fake News verzichten zu wollen". Bei "weitaus weniger sensiblen Themen" habe sich die Journalistin durchaus mit der Geschäftsführung abgestimmt, hieß es in dem Verfahren von Funke.
Das Arbeitsgericht München entschied nun, dass die ehemalige Chefredakteurin "in schwerwiegender Weise gegen ihre arbeitsvertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen ihres Arbeitgebers (…) verstoßen" habe. Die Kündigungen hält man dennoch nicht für rechtmäßig - unter anderem wegen früherer Erfolge der Journalistin und weil die Frau damals schon lange für den Verlag tätig war. Deshalb hätte Funke prüfen müssen, ob nicht auch andere Maßnahmen in Betracht gekommen wären.
Aus dem Urteil, aus dem "Übermedien" ausführlich zitiert, geht außerdem hervor, dass Funke der Familie Schumacher für das KI-Interview 200.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hat. Diese Summe wird in dem Urteil des Gerichts erwähnt. Diese Summe ist deutlich höher als die Beträge, die Funke und andere Verlage in der Vergangenheit für ähnliche Vergehen gezahlt haben.