Der Medienrat der LFK fordert vom Gesetzgeber nun allerdings eine Überprüfung dieser Finanzausstattung - und hat es dabei vor allem auf den Vorwegabzug abgesehen. "Angesichts der inflationsbedingten Kosten- und Tarifsteigerungen sowie der aktuellen Unsicherheit hinsichtlich einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags werden die finanziellen Spielräume der LFK zunehmend eingeschränkt", heißt es. Den stagnierenden Einnahmen stünden darüber hinaus wachsende gesetzliche Aufgaben, aber auch "die zunehmende Relevanz der Aufsichts- und Medienkompetenzaktivitäten der LFK" gegenüber.
Wolfgang Epp, Vorsitzender des LFK-Medienrats, erklärt in einer Stellungnahme: "In anderen Bundesländern wie NRW, Berlin und Brandenburg sowie Niedersachsen hat man bereits auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und den jeweiligen Vorwegabzug substantiell zugunsten der jeweiligen Landesmedienanstalt reduziert. Dies ist auch in Baden-Württemberg dringend erforderlich. Denn die Aufgaben der LFK sind in den vergangenen Jahren nicht nur stark gewachsen, sondern haben deutlich an gesellschaftlicher Relevanz gewonnen. Dazu zählen nicht nur die Regulierung digitaler Plattformen nach nationalem und europäischem Recht, sondern vor allem auch das konsequente Vorgehen gegen demokratiegefährdende Phänomene wie Hass und Hetze und die zunehmende Propaganda und Desinformation im Netz. Vor diesem Hintergrund und gerade mit Blick auf die Chancen und Herausforderungen von KI ist daneben auch eine entsprechende Ausweitung von Fortbildungsangeboten für Medienschaffende, aber auch von Projekten zu Vermittlung von KI- und Medienkompetenz unabdingbar."
Die LFK lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine möglichst vielfältige Medienlandschaft. Zuständig ist man außerdem für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium beschließt den Haushaltsplan der LFK, ist aber auch für Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks zuständig.