Wenn am Samstagabend der Eurovision Song Contest in Malmö über die Bühne geht, werden nicht 26 Länder teilnehmen, sondern nur 25. Die Europäische Rundfunkunion (EBU) hat den niederländischen Act Joost Klein wenige Stunden vor der Veranstaltung offiziell ausgeschlossen. Eigentlich war geplant, dass er mit Startplatz 5 antritt. Schon am Freitag durfte der Musiker weder bei einer normalen Probe noch bei der so genannten Jury-Probe mitmachen. Gegen Klein wird in Schweden nun polizeilich ermittelt, wie die EBU am Samstagmittag bestätigte.
Konkret geht es dabei um einen Vorfall, der sich am Donnerstag, dem Tag des zweiten Halbfinals, abgespielt haben soll. Während die EBU offiziell von einem "Zwischenfall" spricht, ist in schwedischen Medien von einer handgreiflichen Attacke die Rede. Klar ist: Eine Produktionsmitarbeiterin hat den Künstler angezeigt. Die Polizei hat Untersuchungen aufgenommen, aktuell gilt freilich noch die Unschuldsvermutung. Aufgrund der Ermittlungen gegen den Musiker sei es aber "nicht angebracht" am Wettbewerb teilzunehmen, heißt es seitens der Veranstalter.
Die EBU erklärte in einem Statement am Samstagmittag: "Wir verfolgen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei unserer Veranstaltung und sind bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten." Zugleich stellte sie klar, dass weder andere Künstler noch andere Delegationsmitglieder an dem Zwischenfall beteiligt gewesen seien.
Klein war zudem auch auf der Pressekonferenz nach dem Halbfinale am Donnerstag unangenehm aufgefallen. Einerseits rief er mehrfach ungefragt dazwischen, andererseits zog er sich die niederländische Fahne über den Kopf, als die für Israel antretende Eden Golan sprach. Unbestätigten Medienberichten zufolge wollte er zudem im Lauf der ESC-Woche auch kein Foto mit Golan machen.