Der Drehbuchautor Stefan Cantz erhält 35.000 Euro von Constantin Film, das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den die beiden Seiten nun vor dem Landgericht München I geschlossen haben und über den die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Cantz ist Autor des Films "Manta Manta" aus dem Jahr 1991 und klagte wegen der Fortsetzung "Manta Manta - Zwoter Teil" gegen Constantin - an dieser war er weder beteiligt noch wurde er zuvor gefragt. 

Aus Sicht des Autors hätte Constantin Film gar kein Recht gehabt, seine Geschichte von damals überhaupt fortzusetzen, ohne ihn vorher zu fragen. Er sah das Bearbeitungsrecht an einem Drehbuch verletzt. Constantin-Geschäftsführer Gero Worstbrock entschuldigte sich laut dpa bei Cantz und bekundete sein "Bedauern darüber, wie das überhaupt gelaufen ist und dass das bei ihnen so angekommen ist". Es sei nie die Absicht gewesen, die Verdienste des Autors "unter den Scheffel zu stellen", so der Constantin-Manager. 

Der Drehbuchautor forderte ursprünglich mehr als 100.000 Euro von Constantin - zeigte sich mit der nun vereinbarten Summe aber zufrieden. "Das ist das, was wir wollten", sagte er der dpa. Um Geld sei es ihm nie gegangen, sehr wohl aber um Anerkennung. Er hoffe auf eine "Signalwirkung" für andere Drehbuchautoren.

Trotz des finanziellen Erfolgs, den "Manta Manta - Zwoter Teil" Constantin Film beschert hat, sorgte der von Til Schweiger inszenierte Streifen für mächtig Ärger - nicht nur wegen der Forderungen des Autors des Original-Films. Gegen Schweiger wurden im Zuge der Produktion weitreichende Vorwürfe bekannt. Constantin ließ diese zunächst unabhängig überprüfen und verpasste sich in der Folge neue Standards für faire Arbeitsbedingungen an Sets (DWDL.de berichtete).