Die Redakteursausschüse der öffentlich-rechtlichen Sender haben der im "Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk" geäußerten Kritik in wesentlichen Punkten vehement widersprochen. Darin heißt es unter anderem, dass "relevante inhaltliche Auseinandersetzungen mit konträren Meinungen" nur sehr selten stattfinden würden, Menschen mit abweichenden Meinungen würden diffamiert und mundtot gemacht.
Die Arbeitsgemeinschaft der Redakteursausschüsse (kurz AGRA) schreibt daraufhin nun: "Der Eindruck, dass in den Sendern nur vorgegebene Meinungen diskutiert und verbreitet würden und nur 'Mainstream'-Themen und -Berichterstattung stattfinden könnten, ist falsch. Wir haben überall eine lebhafte Streitkultur, bei der alle Meinungen geäußert werden."
Die Redakteursausschüsse werden von den aktiven Redakteurinnen und Redakteuren der Sender gewählt. Auch hinter dem Manifest stecken nach eigenen Angaben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sender - etwa drei Dutzend allerdings anonym. Unter den namentlichen Unterzeichnern finden sich unter anderem Musiker, Schauspielerinnen oder auch Wissenschaftler, dazu kommen ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD und ZDF.
Die AGRA weist auf Redaktionsstatute und die "innere Rundfunkfreiheit" hin, zu der auch Unabhängigkeit und innere Meinungsvielfalt gehören. Sollte es also zu Verstößen kommen, könnte sich jeder an die Ausschüsse wenden.
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Das komplette AGRA-Statement im Wortlaut:
"Die AGRA widerspricht dem „Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland“ in wesentlichen Punkten. Der Eindruck, dass in den Sendern nur vorgegebene Meinungen diskutiert und verbreitet würden und nur „Mainstream“-Themen und -Berichterstattung stattfinden könnten, ist falsch. Wir haben überall eine lebhafte Streitkultur, bei der alle Meinungen geäußert werden. Berichterstattung findet grundsätzlich nach journalistischen Prinzipien statt.
Die Redakteursausschüsse, die von den aktiven Redakteurinnen und Redakteuren der Sender gewählt werden, kontrollieren die Einhaltung der Regularien der inneren Rundfunkfreiheit, zu der die Unabhängigkeit wie auch die Meinungsvielfalt gehören. Jede Programmmacherin und jeder Programmmacher kann sich beim Verdacht auf einen Programmkonflikt an die Ausschüsse wenden.
Starke Redaktionsstatute garantieren die Rechte und Pflichten der Programmmacherinnen und -macher. Deshalb müssen die Statute weiter gestärkt werden, die Redaktionsvertretungen brauchen zudem ein garantiertes Berichts- und Rederecht in den Aufsichtsgremien wie den ARD-Rundfunkräten und dem ZDF-Fernsehrat."