Der von "Burda" selbst so bezeichnete "verborgene Rückzugsort" von Jürgen Klopp soll verborgen bleiben: Die Pressekammer des Landgerichts Berlin hat mit Beschluss von dieser Woche dem Burda-Magazin die Wort- und Bildberichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse einschließlich der Ankündigung auf der Titelseite vom 1. Februar untersagt.
Die Anwälte von Burda seien angehört worden, hätten mit ihren Argumenten vor Gericht aber nicht durchdringen können, schreibt Klopps Anwalt Christian Schertz. "Mit den untersagten Äußerungen und Bildveröffentlichungen werden dem Leser Details über die Wohnverhältnisse des Antragstellers mitgeteilt, die seine Privatsphäre betreffen", heißt es in der Begründung des Gerichts. Die Berichterstattung diene vor allem dazu, die Neugier der Leser zu befriedigen. Der hiermit verbundene Eingriff sei nicht gerechtfertigt, so das Landgericht.
Schon einige Tage nach Veröffentlichung der "Bunte" hatte Schertz die rechtlichen Schritte angekündigt, den Bericht als "eklatant rechtswidrig" bezeichnet und andere Medien gebeten, die Privatsphäre von Jürgen Klopp und dessen Familie zu respektieren.