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Der kleine Ein-Mann-Nischenkanal SRGT gehört schon bald der Vergangenheit an, das hat Inhaber und Geschäftsführer Wilfried Geissler nun in einem bei YouTube veröffentlichten Video, das er als "Pressekonferenz" bezeichnete, bekanntgegeben. Darin erklärte Geissler auch, dass man das von der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg verhängte Bußgeld in Höhe von 195.000 Euro zahlen wolle. Das Geld komme einerseits von ihm selbst, so Geissler, sowie durch Spenden von Zuschauerinnen und Zuschauern.

 

SRGT sendet nur noch bis zum 31. März über Satellit und die dahinter stehende schwarzrotgoldtv GmbH wird in der Folge abgewickelt. Wilfried Geissler kündigte an, die erworbene Fernsehlizenz zurückgeben zu wollen. Nach wenigen Monaten ist der Mini-Sender damit schon wieder Geschichte, erst im September 2023 erfolgte der Start des Kanals. 

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Hintergrund des hohen Bußgelds ist die Tatsache, dass SRGT dem österreichischen Schwurbel-Sender Auf1 Sendefläche überlassen hat - und dafür Geld kassierte. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten sprach im November 2023 von einer verbotenen Themenplatzierung. Durch den Verkauf der Sendezeit erhielt Auf1 Einfluss auf das Programm des deutschen Nischensenders.

Wilfried Geissler erklärte nun, sowohl er als auch Auf1 hätten vor der Zusammenarbeit Anwälte über die Verträge schauen lassen. Beide hätten keine Einwände gehabt. "Was soll ich denn noch anderes machen als zwei Fachanwälte fragen, ob der Vertrag so richtig ist?", fragte Geissler in seinem YouTube-Video. Gleichzeitig betonte er, dass es in dem Verfahren nicht um Inhalte gegangen sei, sondern um "juristische Vorgehensweisen". Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg schon wenige Tage nach der Zusammenarbeit zwischen SRGT und Auf1 auf den möglichen Rechtsverstoß hingewiesen hatte. 

Ganz anders reagierte man bei Auf1 auf die Entscheidung der deutschen Medienhüter. Dort tat man nach Bekanntwerden des Bußgeldes so, als müsste man es selbst zahlen und sei es wegen Inhalten verhängt worden. Beides ist nicht richtig, die Strafe erging aus den genannten Gründen an den deutschen Sender. Auf1 sammelte zudem Spenden, damit SRGT das Bußgeld zahlen kann.