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Vor wenigen Monaten hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten die Ausstrahlung von redaktionellen Inhalten des österreichischen Schwurbel-Senders Auf1 im Programm des deutschen Mini-Kanals Schwarz Rot Gold TV untersagt (DWDL.de berichtete). Auf1 hatte sich im Programm von Schwarz Rot Gold TV eingekauft, was allerdings dem Verkauf von Sendezeit entspricht und damit verboten ist. Nun hat die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg eine hohe Strafe gegen den deutschen Mini-Sender verhängt. 

Rund 195.000 Euro soll Schwarz Rot Gold TV zahlen. Das dürfte wohl in etwa die Summe sein, die Auf1 für die Ausstrahlung des eigenen Programms beim deutschen Nischensender gezahlt hatte. Öffentlich gemacht hat die Strafe übrigens Auf1 - und suggeriert auf seiner Webseite, dass es sich um eine Strafe an Auf1 handele. Bezugnehmend auf die Strafe bittet man die Zuschauerinnen und Zuschauer aktuell um spenden. 

Weil eine deutsche Landesmedienanstalt aber natürlich keinen österreichischen Sender bestrafen kann, sollte klar sein, dass sich die Strafe alleine auf Schwarz Rot Gold TV bezieht. Das bestätigte der Pressesprecher des Landesmedienanstalt Baden-Württemberg auch noch einmal gegenüber der österreichischen Tageszeitung "Der Standard". Noch ist der Bescheid allerdings nicht rechtskräftig, Schwarz Rot Gold TV kann dagegen vorgehen. 

Auf1 behauptet dagegen, die Strafe sei verhängt worden, weil man "verbotene Themen platziert" hätte. Die Rede ist von einem "finanziellen Vernichtungsschlag". Das ist natürlich Quatsch: Die Landesmedienanstalt hatte überhaupt nicht die verbreiteten Inhalte überprüft, sondern lediglich festgestellt, dass Sendezeit verkauft wurde - was laut Medienstaatsvertrag nicht erlaubt ist. 

Das Programm von Auf1 ist aktuell noch immer bei Schwarz Rot Gold TV zu sehen, mittlerweile fließt zwischen den beiden kleinen Sendern aber kein Geld mehr. Die Landesmedienanstalt prüft aktuell, ob das rechtmäßig ist. Für Auf1 ist es übrigens nicht das erste Mal, dass man in Konflikt mit Mediengesetzen kommt. In Österreich verstieß der Kanal gegen das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz, weil man zumindest zwischen März und November 2022 mehrmals täglich ohne Lizenz auf dem oberösterreichischen Regionalkanal RTV sendete.