In den kommenden Monaten muss festgelegt werden, wie hoch der ab 2025 fällige Rundfunkbeitrag sein wird. Aktuell sind es bekanntlich 18,36 Euro und geht es nach gleich mehreren Länderchefs, dann soll der Beitrag unter keinen Umständen steigen. Die KEF, also die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, wird am 23. Februar vermutlich vorschlagen, die monatliche Abgabe moderat um 58 Cent zu erhöhen. Festgelegt wird der Beitrag von einem Staatsvertrag, den die Länder unterschreiben müssen. Das Verfassungsgericht hatte zuletzt geurteilt, dass die Länder vom KEF-Vorschlag nur in Aufnahmefällen und dann "fundiert begründet" abweichen dürfen. Folgen sie dem Vorschlag nur einfach so nicht, wäre das also vermutlich ein Verfassungsbruch.
Die "FAZ" bringt nun aber eine andere Möglichkeit ins Spiel, wie der Beitrag unberührt bleiben könnte. Eine Möglichkeit, die Verfassungsrechtler Dieter Dörr für möglich hält: Dann müssten die Länder quasi einfach gar nichts tun. Sie würden in einem solchen Szenario den KEF-Vorschlag einfach nicht aufgreifen und somit würde kein neuer Staatsvertrag entstehen. Festgesetzt ist der Rundfunkbeitrag schließlich so lange, bis eine staatsvertragliche Neuregelung seitens der Länder erfolgt.
Mit diesem Vorgehen kämen die Länder allerdings zunächst nur durch, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender mitspielen. Denkbar, dass die Öffentlich-Rechtlichen bei dieser Form der Blockadehaltung klagen würden. Die "FAZ" berichtet, dass am 7. Februar ein Treffen zwischen Politik und Intendantinnen und Intendanten der Sender vorgesehen ist. Bei diesem will die Rundfunkkommission offenbar Überzeugungsarbeit leisten, nicht zu klagen. Mit welchen Argumenten sie dies tun will, ist aber offen. Würde das alles klappen, dann hätte die KEF weitere zwei Jahre Zeit, einen Beitrag vorzuschlagen: Der dann ab 2027 greifen würde.