"Das Supertalent"-Executive-Producer Stefan Sprenger hatte vergangene Woche im DWDL-Interview schon vorgewarnt, als er eine "breite Range an beeindruckenden Darbietungen" auf der Showbühne ankündigte und sagte, dass auch solche dabei wären, "die vielleicht in einigen Augen auch mal die Grenzen der Unterhaltung sprengen". Passiert ist das im Falle einer Frau aus Australien, die auf der Bühne ihre Blöckflöte in ihre Vagina einführte und dann einige Töne spielte.
Die "Süddeutsche Zeitung" sprach von einem Eklat, bei der Niedersächischen Landesmedienanstalt (NLM) gingen Beschwerden ein – und eine Prüfung der Bilder folgte. Die Untersuchung, so hieß es, betreffe die betreffende Szene unter "juristischen und medienwirkungsanalytischen Gesichtspunkten". Zu klären sei die Frage, ob ein Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutzes vorliege (DWDL berichtete).
Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt inzwischen schon vor: Auf Anfrage von DWDL.de erklärte die NLM, dass kein Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen Bestimmungen des Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vorliege. Die NLM begründet dies zum einen damit, dass es sich nicht um einen Fall von Pornografie handle. Diese liege vor, wenn zum Beispiel die Gesamttendenz ausschließlich auf sexuelle Stimulation angelegt ist sowie dabei die "im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertevorstellungen gezogenen Grenzen eindeutig überschreitet". All das sei vorliegend "nicht gegeben", begründet die NLM.
Der Einschätzung der NLM nach handele es sich bei den "Supertalent"-Bildern auch nicht um einen "potentiell entwicklungsbeeinträchtigen Medieninhalt" für Publikum ab zwölf Jahren. Für eine Altersgruppe ab zwölf müssen Programme, die um 20:15 Uhr laufen, geeignet sein. Der Ansicht der NLM nach war das beim "Supertalent" der Fall. Die Medienhüter räumten auf DWDL-Anfrage zwar ein, dass der Inhalt "als irritierend" empfunden werden könne. "Auch die Gefahr einer Nachahmung sehen wir nicht", ließ sich die NLM zitieren. So sei die australische "Musikerin" "keine (attraktive) Identifikationsfigur für Kinder und Jugendliche", zudem habe die Show "nichts mit dem Alltag" zu tun.
Das werde "mit Sicherheit" auch schon von Zuschauern ab zwölf so rezipiert. Die Reaktion des Studiopublikums, die als angewidert und entsetzt beschrieben wird, fördere keine Nachahmung. So sieht die NLM den Auftritt allenfalls als Geschmacklos an. Es sei aber nicht Aufgabe der Medienaufsicht, Geschmacklosigkeiten zu sanktionieren.