Bereits Ende Oktober, und damit kurz nach der ersten Berichterstattung der "Bild" über Amira Pocher und Biyon Kattilathu, schalteten diese die Rechtsanwaltskanzlei Schertz Bergmann ein, damit die Artikel über ihr angebliches Liebesleben aufhören. Doch die Berichte gingen in den zurückliegenden Wochen ungehindert weiter, doch nun scheint Bewegung in die Sache zu kommen. 

Wie die Rechtsanwaltskanzlei in einer Pressemitteilung erklärte, habe man mittlerweile drei einstweilige Verfügungen gegen "Bild" und die "B.Z." erwirkt. Eine davon stammt vom Landgericht Hamburg, zwei weitere vom Landgericht Berlin. Darin seien den Verlagen "weite Teile der Berichterstattung" untersagt worden, so Schertz Bergmann. "Vom Verbot umfasst ist insbesondere die wahrheitswidrig Behauptung, zwischen unseren Mandanten bestünde eine Liebesbeziehung", heißt es in der Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei. 

Weil sich die Berichterstattung trotz dessen in der "Bild" fortgesetzt habe, habe man vier weitere Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen beim Landgericht Hamburg beantragt. Diese Anträge richten sich nach Angaben der Rechtsanwaltskanzlei gegen 14 Artikel, die bis zum 8. November erschienen sind. Man rechne in Kürze mit Beschlüssen des Gerichts. "Durch die beispiellose, hartnäckige Fortsetzung der wahrheitswidrigen Berichterstattung wurden die Persönlichkeitsrechte unserer Mandanten auf das Schwerste verletzt", heißt es. Vor diesem Hintergrund kündigt man nun "hohe Schmerzensgeldbeträge" an, die man geltend machen und "notfalls auch gerichtlich durchsetzen" will.

Und bei Axel Springer? Dort scheint mittlerweile etwas Bewegung in die Sache zu kommen. In den vergangenen Tagen gab es zwar noch viel Berichterstattung zum Thema, auch explizit über eine angebliche Liebesbeziehung zwischen Amira Pocher und Biyon Kattilathu, inzwischen sind aber einige Texte gelöscht bzw. offline genommen worden. Darunter unter anderem Artikel mit den Überschriften "Amira Pocher: Wie es im Flugzeug bei ihr und Biyon funkte", "Oliver Pochers Bildschirmkontrolle: Hier nimmt Glückskeks Biyon auseinander!" und "Amira Pocher schwärmt von Biyon Kattilathu: Da wusste noch keiner, dass er ihr Lover ist". Auch ein Text, in der die Ehefrau von Biyon Kattilathu "auspackt" ist nicht mehr verfügbar. 

Von einer "Bild"-Sprecherin heißt es auf Anfrage des Medienmagazins DWDL.de, es würden je eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg und eine des Landgerichts Berlin vorliegen. "Weitere Beschlüsse oder Geldentschädigungsforderungen sind uns bislang nicht bekannt. Wir prüfen derzeit das weitere Vorgehen in den uns bekannten Verfahren."