Nach Brandenburg und Sachsen-Anhalt hat sich nun auch Bayern erneut gegen eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Der Freistaat gehört neben den genannten Bundesländern sowie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und NRW zu den sechs Ländern, die schon vor Monaten erklärt hatten, der Rundfunkbeitrag müsse stabil bleiben. Nachdem nun ein KEF-Entwurf durchgesickert ist, bekräftigt Ministerpräsident Markus Söder höchstselbst diese Haltung.
Auf X, ehemals Twitter, nutzt Söder dabei den Kampfbegriff vieler Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: GEZ. "Wir sagen Nein zu höheren GEZ-Gebühren", schreibt Söder. Die Gebühreneinzugszentrale hat es bis 2012 gegeben, bis dahin hat sie die Rundfunkgebühren eingezogen. Mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag wurde der Beitragsservice eingerichtet - die GEZ ist damit seit mehr als 10 Jahren Geschichte.
Söder erklärt auf X weiter, dass Bayern auf Beitragsstabilität poche. "Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss mit Nachdruck fortgeführt werden. Auch der Zukunftsrat ist gefordert, um Einsparpotenziale aufzuzeigen. Der ÖRR ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Aber auch er muss mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung hat." Das ist eine spannende Argumentation. Vor allem, weil das Bundesverfassungsgericht das zuletzt anders sah - und eine Beitragserhöhung durchsetzte, nachdem sich Sachsen-Anhalt vor wenigen Jahren quergestellt hatte und die Anhebung seinerzeit blockierte.
Der Entwurf der KEF sieht eine moderate Erhöhung des Rundfunkbeitrags von aktuell 18,36 Euro auf künftig 18,94 Euro vor. Ihre endgültige Empfehlung will die Kommission Anfang 2024 bekanntgeben. Das Problem für die Politik: Die Landesparlamente müssen der Anpassung des Rundfunkbeitrags zustimmen - eine echte Möglichkeit, die Anhebung zu verhindern, sollte die KEF eine solche empfohlen haben, gibt es für sie aber nicht. Dafür sorgte das Bundesverfassungsgericht. Das entschied zuletzt auch, dass die Länder von der KEF-Empfehlung nur in absoluten Ausnahmefällen abweichen können. Und auch nur dann, wenn in der Gemeinschaft der Länder Einvernehmen herrscht. Gut möglich, dass das Verfassungsgericht demnächst erneut entscheiden muss. Einige Politiker hoffen bereits, dass die Richter dann gleich mitentscheiden, dass die Landesparlamente künftig nicht mehr angehört werden müssen.